Seit 2011 notiert der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank unter 1 Prozentpunkt und beträgt derzeit 0,0Prozentpunkte. Die BFH beschwerte sich, dass der Gesetzgeber die Problematik zwar anerkannt und einige Vergleichszinsen anderswo verändert habe, aber bisher nichts gegen die Zuzahlungszinsen unternommen habe. Der Zinssatz lag nach Angaben des Bundesfinanzministeriums innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen.
Der CDU-Minister Schäfer sagte dagegen in Wiesbaden, angesichts der seit Jahren andauernden Zinserhöhung koenne kein Buerger die vom Fiskus geforderten Zinserhoehungen erklaeren. Die Bundessteuerzahler (BdSt) forderten eine halbierte bis drei Prozentpunkte pro Jahr, also 0,25 Prozentpunkte pro Monat: "Es gibt nur sechs Prozentpunkte beim Finanzamt", sagte BdStpräsident Reiner Holznagel.
Häufig zahlen Firmen nach einer Prüfung mehr Zins als Steuer - "das ist nicht akzeptabel". Nach Angaben des BFH haben die Steuerbehörden allein in den letzten Jahren mehr als zwei Mrd. EUR Zinserträge aus Steuerprüfungen gesammelt. Das Finanzamt verlangt die zusätzlichen Verzugszinsen von mindestens sechzehn Monaten nach Ablauf der Frist, für die die Erklärung eingereicht wird.
Der Steuerpflichtige profitiert ebenfalls von den Zinserträgen, wenn er das Recht auf Steuerrückerstattung hat und dann vom Steueramt Verzugszinsen erhält. Wie hoch die Verzinsung ist, muss letztendlich vom BVerfG klargestellt werden. Nach einer Prüfung hatte das Steueramt eine Zuzahlung von zwei Mio. EUR gefordert, die mit zweieinhalb Jahren mit rund 2.000 EUR zu verzinsen war.
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