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Immobilienauktion & Zwangsversteigerung: Wenn das Haus unter den Tisch fällt
Die Freude des einen, das Leiden des anderen: Zwangsversteigerungen sind eine Chance für potenzielle Immobilienkäufer, erschwingliche Wohnungen jenseits der gängigen Kanäle zu erstehen. Die Verkäuferin stellt die Liegenschaft nicht auf freiwilliger Basis zur Verfügung und der Erwerb wird gerichtlich durchgeführt. Sie erstellen Bewertungsgutachten für das zu ersteigernde Objekt und unterbreiten auf dieser Grundlage ein Mindestangebot.
Mit dem Mindestangebot wird die Versteigerung geöffnet, und die Teilnehmer können in gewissen Stufen mehr geboten werden - etwa 200, 1000 oder 2500 EUR. Informationen dazu finden Sie in den zuvor veröffentlichten Dokumenten. Dem Höchstbietenden wird der Auftrag erteilt. Im Falle eines Zwangsverkaufs ist der wesentliche Grund immer, dass die Liegenschaft für den Besitzer nicht mehr wirtschaftlich ist.
Hauptgrund ist hier immer der Disput über die Nutzungsart der Liegenschaft, so dass einer der Gesellschafter den Weg zum Hof findet. Weil bei einem konventionellen Kauf alle Beteiligten besser dran wären als bei einem unvorhersehbaren Ergebnis einer Auktion. Zuerst muss die zu ersteigernde Liegenschaft untersucht werden, um schließlich auch einen Kaufpreis zu ermitteln.
In diesen Angaben ist im idealen Fall die Auktionsdatei enthalten, die der Interessierte beim örtlichen Gericht über den Rechpfleger einsehen kann, wenn er das zugehörige Dateinamensnummer angibt. Die Datei zeigt auch, ob der Vorbesitzer den Experten ins Wohnhaus eingelassen hat. Dabei wird die Immobilienbeschreibung mit der Innen- und Außeneinrichtung der Liegenschaft verglichen.
Dies ist von Bedeutung für die Schätzung des Marktwertes - des Wertes, den die Liegenschaft bei freiem Kauf auf dem Immobilienmarkt erreichen würde. Wenn der Sachverständige nicht in der Lage war, die Liegenschaft zu begutachten, ist der Marktwert nicht immer zuverlässig. In jedem Fall können die Schätzwerte je nach Experte variieren. Umgekehrt bedeuten jahrelange Gerichtsverfahren immer, dass sich der Eigentumszustand verschlimmert hat.
Werden Grundpfandrechte ausgewiesen, ergibt sich die nach der Auktion noch bestehende Problematik, so dass der Erwerber sie erfüllen muss. Die Beibehaltung der Grundpfandrechte ist abhängig davon, wer die Auktion leitet. Führt dagegen der nachrangige Kreditgeber das Vergabeverfahren durch, so verbleibt das erste Recht, und der Bieter hat die verbleibende Verbindlichkeit dieser Grundschuld bei Annahme des Angebots zu tilgen.
Diese Tatsache wird am Auktionstag immer vor der Ausschreibung vor dem Gericht detailliert erklärt. Wenn Sie sich für Auktionen interessieren, finden Sie viele Hinweise in den Zeitungen. Nachdem alle Dokumente geprüft und/oder vervielfältigt wurden, gibt es vor der Auktion einen zentralen Punkt: ein Sichtdatum. Interessierte Parteien sollten auf jeden Fall die Gelegenheit nutzen, die Liegenschaft zu besichtigen.
Denn: Nach der Auftragsvergabe kommt es auf "gekauft wie es ist und lügt, besichtigt oder nicht gesehen" an. Während der Inspektion sollte das Produkt gründlich untersucht werden. Im Vorfeld einer Auktion gibt es in der Regelfall mehrere Besuchstermine. Bieten kann jeder, der sich mit seinem Ausweis anmeldet und eine Kaution von 10 Prozentpunkten des Marktwertes vorweist.
Das Wertpapier kann in Form einer Bankgarantie, eines Bankschecks oder einer rechtzeitigen Übertragung an das zuständige Amtsgericht gestellt werden. Die Bieter werden während der Bietstunde über die Bietgrenzen entsprechend 5/10 und 7/10 des Marktwertes und des niedrigsten Angebots informiert. Das ist praktisch der Startpunkt für die Angebotsabgabe. Am ersten Auktionstag wird das zuletzt abgegebene Angebot nicht angenommen, es sei denn, die Gesamtsumme beträgt mind. 50 v. H. des voraussichtlichen Marktwertes der Liegenschaft.
Ein Versteigerungsergebnis von bis zu 70 v. H. des Marktwertes kann vom Einlieferer abgelehnt werden. Übersteigt kein Anbieter die 70-Prozent-Marke, findet eine zweite Verhandlung vor dem Gerichtshof statt. Übersteigt das höchste Gebot die jeweiligen Grenzwerte, wird dem Anbieter der Auftrag vom Richter erteilt und das Eigentum unverzüglich auf ihn übertragen. Er bezahlt keine Notar- und Vermittlungskosten, dafür gibt es eine gerichtliche Gebühr von rund 0,5 Prozentpunkten des Verkaufspreises sowie die Grunderwerbssteuer.
Etwa sechs bis acht Monate nach dem Ausschreibungstermin ist die verbleibende Zahlung für das versteigerte Produkt ausstehend. Eine wichtige Komponente der Auktion ist natürlich die Auszahlung. Das muss klargestellt werden, bevor man sich vor Gericht in die Turbulenzen stürzt. Für den Fall, dass man sich vor den Gerichten in Schwierigkeiten begibt. Dadurch wird gewährleistet, was für eine Liegenschaft durch die Auktion möglich ist.
Umgekehrt bedeutet dies, dass in den Gesprächen mit der Bank auch die individuelle - noch finanzierbare der Kaufpreisgrenze vor dem Schiedsgericht festgelegt wird.
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