Im folgenden Beitrag wird das Kapitel "Widerrufsbelehrung für Kreditverträge" behandelt und enthält neben den oben erwähnten Fragestellungen auch einige Tips und Kniffe. Entsprechend den rechtlichen Anforderungen müssen Darlehensnehmer in der Widerrufsbelehrung alle wesentlichen Angaben finden können, die im Zusammenhang mit einem eventuellen Kreditrücktritt benötigt werden. Dazu gehört zunächst, dass die Widerrufsbelehrung den Darlehensnehmer über sein vorhandenes Widerrufsrecht aufklärt.
Konsumenten können ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von GrÃ?ndenrÃ??cknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Darlehensnehmer entschließt, einen Brief zu verfassen, ein Fax oder eine E-Mail zu senden. Es ist nur von Bedeutung, dass der Widerruf der Gutschrift fristgerecht und innerhalb der angegebenen Zeit erfolgt. Das Widerrufsrecht kann fristgerecht mit dem Empfang der Widerrufsbelehrung begonnen werden (in der Regel ab dem Tag des Vertragsabschlusses).
In einem weiteren Arbeitsschritt muss jede der Banken oder Gläubiger dem Kunden die Anschrift, die Telefaxnummer und die E-Mail-Anschrift mitteilen, an die der Widerruf des Kredits zu senden ist. Widerrufsbelehrung kann darüber hinaus auch "besondere Anweisungen" enthalten, z.B. wenn der Kreditvertrag kein Standard-Kreditvertrag war und das Darlehensgeschäft mit anderen Vereinbarungen verknüpft war.
Die Widerrufsbelehrung muss in jedem Falle die sogenannten "Widerrufsfolgen" enthalten, die den Darlehensnehmer über die Folgen der Umsetzung des Kreditaufrufs informieren. Ein ganz wesentlicher Aspekt sind die Folgen des Widerrufs, die bei einem beabsichtigten Kreditverfall immer berücksichtigt werden müssen. Abhängig davon, ob das Darlehen bereits ausbezahlt wurde oder nicht, hat ein Rücktritt für den Darlehensnehmer verschiedene Nachteile.
Zunächst einmal sichert der Kreditrücktritt die unverzügliche Kündigung des Kreditvertrags, so dass ein Darlehensnehmer nach einem ausgeprägten Rücktritt naturgemäß keinen Anspruch mehr auf die Zahlung des Kreditbetrags hat. Eine Widerrufung des Widerrufs ist gesetzlich nicht möglich, da zunächst ein neues Kreditabkommen abgeschlossen und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet werden muss.
Die Handhabung eines Kreditrücktritts wird etwas schwieriger, wenn dem Darlehensnehmer der angeforderte Betrag bereits zur Verfuegung steht (z.B. Auszahlung der Kredite am Tag der Unterzeichnung des Vertrages, Kreditruecktritt am achten Tag der Widerrufsfrist). Der Darlehensgeber hat in einem solchen Falle bereits eine Leistung durch die Darlehensauszahlung und die Gestellung der Darlehensmittel erbracht, die natürlich zu bezahlen sind.
Jede Kreditvereinbarung beinhaltet daher unter der Position "Widerrufsfolgen" einen bestimmten Eurobetrag, der vom Darlehensnehmer zu zahlen ist, wenn der Kreditbetrag bereits ausgezahlt wurde. Die Berechnung des berechneten Betrages erfolgt zur Begleichung der angefallenen Zinsen und wird in diesem Zusammenhang auf der Grundlage des Darlehensbetrages und des im Darlehensvertrag angegebenen Zinssatzes berechnet. Was ist zu tun, wenn ein Kreditvertrag widerrufen wird?
Zunächst muss der Widerruf der Gutschrift fristgerecht und innerhalb der jeweils gültigen Widerspruchsfrist erfolgen. Hinsichtlich der Rücktrittsfrist ist es von Bedeutung zu wissen, dass jeder Tag im Kalender gilt und daher keine Unterscheidung zwischen Samstag, Sonntag und Feiertag getroffen wird. Die Widerrufserklärung sollte der Konsument so zuverlässig und dauerhaft wie möglich an den Darlehensgeber abtreten.
Das Gleiche trifft zu, wenn ein Widerspruch per Email oder Telefax an den Vermieter zu richten ist. Wenn Sie per EMail widerrufen, sollten Sie sich immer eine elekronische Eingangsbestätigung zusenden und diese als kostenlose Variante für die meisten E-Mail-Hosts auswählen können. Selbst wenn ein Kreditrücktritt möglichst formulierungsfrei gestaltet werden kann, sollte man sich als Konsument immer einen Musterbrief besorgen, der im Zuge einer Kurzrecherche bei Google im Netz zu finden ist.
Das hat den Nachteil, dass Sie als Darlehensnehmer die Gewissheit haben, nichts "vergessen" zu haben - zum Beispiel die Kreditvertragsnummer oder ähnliches. In Bezug auf die Frage der "Begründung" gibt es wirklich keinen Grund zur Sorge für die Konsumenten. Selbstverständlich bestimmt jeder Darlehensnehmer selbst, ob er dem Geschäftspartner z. B. mitteilt, dass er ein billigeres oder ähnliches Übernahmeangebot an anderer Stelle vorgefunden hat - aber dies ist nicht ausschlaggebend für die Wirksamkeit des Kreditrücktritts (kann aber für die Fortsetzung einer aktiven und guten Geschäftschancen mit der betreffenden Hausbank oder dem Darlehensgeber von Nutzen sein).
Schlussfolgerung: Für jeden Kreditvertrag hat der Darlehensnehmer ein Rücktrittsrecht, das für einen Zeitraum von 14 Tagen rechtsgültig sein muss. In der Regel startet die Widerspruchsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses oder dem Tag, an dem der Darlehensnehmer die gültigen Widerrufsbelehrungen erstmals erhält. Ein widerruflicher Widerspruch kann innerhalb der vorgesehenen Fristen an den Darlehensgeber gerichtet werden, und zwar ohne Begründung per Post, E-Mail oder Telefax.
Besonders für den Konsumenten ist es von Bedeutung, dass die in den Widerrufsbelehrungen angegebenen Folgen des Widerrufs eingehalten werden. Die Bearbeitung des Kreditrücktritts hängt vor allem davon ab, ob der Darlehensbetrag dem Darlehensnehmer bereits zur Verfuegung steht oder ob die Zahlung noch offen war. Bei der Übermittlung des Widerrufs des Kredits sollte der Konsument sicherstellen, dass der Widerspruch dem Darlehensgeber auf sichere und nachprüfbare Weise übermittelt wird.
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