Widerruf Darlehen Aktuell

Revokation Darlehensstrom

Über aktuelle Urteile zum Widerruf von Verbraucher- und Immobilienkrediten informieren wir Sie, um Ihre Zinsbelastung auf das derzeit günstige Niveau zu reduzieren. Die DKB ++ Entscheidung ++ Landgericht Berlin ++ Widerruf des Darlehens In einem kürzlich abgeschlossenen Verfahren hat das Berliner LG die DKB aufgefordert, die komplette vorzeitige Rückzahlungsstrafe an den klagenden Dritten, den ehemaligen Kreditschuldner der DKB, zu zahlen. Die Klägerin, vertreten durch die Investorenschutzkanzlei Resch Rechanwälte, hatte einen Immobilienerwerb über die DKB durchgesetzt. Der DKB wurde jedoch eine aussergerichtliche Einigung verweigert, so dass die Auszahlungen der Klägerin nur unter dem Vorbehalt erfolgen, vor allem die Entrichtung der vorzeitigen Rückzahlung der Geldstrafe.

Nach Abschluss des Kaufvertrages wurden die Kanzlei der DKB mit der eigentlichen Erklärung des Widerrufs und der Geltendmachung der Forderungen auf Tilgung der vorzeitigen Tilgungsleistung gegen die DKB beauftrag. Die von der DKB im Kreditvertrag vom Juni 2007 verwendeten Widerrufsbelehrungen waren nach Ansicht des Gerichts unrichtig und die Widerrufsfrist war noch nicht abgelaufen.

Darüber hinaus entschied das LG, dass auch die Widerrufserklärung gegenüber der DKB kein Rechtsmissbrauch ist, da die Widerrufserklärung ohne Rechtfertigung abgegeben werden kann und daher der Sicherungszweck des Widerspruchs irrelevant ist. Die DKB kann sich nicht auf die Einziehung berufen. Letztendlich hat das Bundesgericht festgestellt, dass auch das Rücktrittsrecht unseres Kunden nicht erloschen ist.

Es stimmt, dass zwischen dem Abschluß des Darlehensvertrages und der Widerrufserklärung eine Zeitverzögerung von knapp acht Jahren bestand. Beispielsweise wurde die DKB während der Laufzeit des Vertrages auf die Widerrufbarkeit des Vertrages aufmerksam gemacht und die Frührückzahlungsstrafe unter Vorbehalt gezahlt. Die DKB hätte daher damit rechen müssen, dass nach Beendigung des Vertrages noch ein Widerruf ausgesprochen wird.

Haben Sie als Investor Schwierigkeiten, dann sind die Resch-Anwälte für Sie da. Mit Dr. Dr. Dr. Cay von Sixnier im Gespräch zum Themenbereich Hervorragende Aktien.

Das Anwaltsbüro

Umso öfter, weil sie nicht von einem erfahrenen und nachweisbar kompetenten Rechtsberater unterstützt werden. Zuweilen auch sehr kostspielig, sobald man das kurze Ende des Stockes herauszieht oder nachgibt, besonders als Investor. Laufende und bisherige Grundentscheidungen von deutschen Gerichten werden von uns regelmässig im Bezug auf ihren Vorteil für unsere Kunden analysiert. Hinweis: Die von uns erforschten und erarbeiteten Gerichtsurteile gelten nur für den jeweils vorliegenden Einzellfall.

Dennoch sind sie in Vergleichsfällen eine nützliche Orientierungshilfe für das Verfahren. Sie sollten als Betroffene immer die Unterstützung eines versierten und fachkundigen Anwalts in Anspruch nehmen. Wir haben immer ein gutes Gespür für Tips und Tricks, Vorschläge und Vorschläge, Lobe und Bitten. Aufhebung der Kraftfahrzeugfinanzierung - was ist möglich? Finanzinstitute, die nur mit gesetzlichem Zwang nachgeben wollen.

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