Dein Recht als Bankkunde: Auf gleicher Höhe mit deiner Bank; Fallen..... - HERBAT Bartsch, MAILTE B. Der Bartsch
Money back - bekannt als Bankkundengeheimnis, Banküberweisung, Lastschrift, Sparkonto, Kundendepot..... Verschiedene Gesetze und eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verstärken immer mehr die Rechte der Bankkunden und bieten einen besseren Schutz der Anleger. Gerade im Consulting-Geschäft müssen Banken für nachweislich aufgetretene Irrtümer haftbar gemacht werden. Dieses Fachbuch gibt verständliche Informationen und verdeutlicht, wie sie sich selbst verteidigen können.
Immobilie als Anlage und für die Altersvorsorge: Wie Sie sich gefahrlos bewegen können..... - Mikel Kaindl, Stephanie Schroedeel, Deutschland
Immobilie als Anlage und zur Vorsorge - wie Sie als Anfängerinnen und Anfänger in gesunde Eigentumswohnungen einsteigen und damit auch noch viel gewinnen können. â??Wer heute viel fÃ?r'' investiert, ein Vermögen aufbaut oder mit seiner alten Vorsorge nicht nur auf die staatlich gefÃ?hrte Eigenrentenversicherung setzt, hat es nicht leicht: â?" die NettoertrÃ?ge von Tages- oder Termingeldern sind spÃ?testens nach dem Weggang der Infektion heute schon de facto negativ, - Aktien- und Fondgesellschaften sind nicht nur mit massiven Schwankungs- und Schadensrisiken beladen, sie machen auch in erster Linie zum Fondsmanager und Banken gefÃ? von Staatsbörse, Treasuries, Riesenranchen, Capital Life Insurances, Daytrading und Ã? ganz zu schweigen..... und zwar von
Kurz gesagt: Wenn Sie heute eine risikofreie und ertragreiche Anlage anstreben, haben Sie ein großes Nachteil. Ist die Immobilie die richtige Wahl? Deshalb bemühen sich viele Investoren, sich beim hoffnungsvollen Kauf von eigengenutzten Liegenschaften zu erholen - und geraten oft in eine noch größere Katastrophe. Wie Sie mit gemieteten Liegenschaften auf sicherem Weg bares Kapital erwirtschaften können, nämlich mit Kapitalrenditen, die wir auch zunächst für absolut unzuverlässig hielten, wollen wir Ihnen in diesem Heft aufzeigen.
Bankvertragsgesetz 1: Gestaltung des Kreditsystems und der Beziehung zwischen Bank und Kunde
Der erste Teil des Subvolumens zum Bankenvertragsrecht behandelt den Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts: mit den Grundfunktionen des Bankenaufsichtsrechts, mit Hinblick auf Institute und institutionelle Gruppen, aber auch mit den Grundfunktionen der bankbetrieblichen Verwaltung. Der zweite Teil konzentriert sich auf die allgemeinen Bankkundenbeziehungen: Diese werden in Bezug auf die allgemeinen Verpflichtungen der Reihe nach, mit dem Bankkonto als zentraler Rahmenvereinbarung für die Abrechnung im Bankkundenverhältnis und mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken und Sparkassen als zentrale generelle Rechtsform behandelt.
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