1 ) Ein zinsloser Vorschuss kann auf Verlangen von Seelsorgern, Hilfspastoren, Predigern, Kirchenfunktionären, Begünstigten, Mitarbeitern und Arbeitnehmern - nachstehend Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Mitarbeitern der Kirche oder des Ehepartners, die durch außergewöhnliche Umständen gezwungen sind, unvermeidliche Aufwendungen zu tragen, die sie nicht aus eigenen Ressourcen und denen des in der häuslichen Gemeinde wohnenden Ehepartners sowie aus Sozialleistungen, Zuschüssen und zinslosen Krediten von Dritten decken können, bewilligt werden.
Der Vorschuss auf Ausgaben für den Kauf von Möbel und Haushaltsgegenständen darf nicht gezahlt werden; die erstmalige Beschaffung von Fahrzeugen durch Mitarbeiter, die aufgrund einer Invalidität von mind. 70 Prozent von ihrem eigenen Fahrzeug abhängig sind, um die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurückzulegen; 4 erster Absatz der Bestimmungen über staatliche Beihilfen; Beihilfen können nicht gezahlt werden, da noch unklar ist, ob ein Schadensersatzforderung gegen einen Dritten oder eine Versicherungsgesellschaft fällig ist; schwerwiegende Krankheiten, Tod und Begräbnis von Familienmitgliedern, die Unterstützung benötigen und nicht nach dem Recht der staatlichen Beihilfen Anspruch auf Hilfe haben.
1 ) 1 Vorauszahlungen dürfen nicht zu einer unhaltbaren Überschuldung der Gesellschaft aufkommen. 2. kann von einem Arbeitnehmer gefordert werden, nachzuweisen, dass der Vorschuss für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde; nicht für diesen Zweck genutzte Mittel sind sofort zu erstatten. Der Vorschuss wird nicht gewährt, wenn der Antragsteller den Auftrag mehr als sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabenerhebung stellt.
Der Vorschussbetrag darf das Dreimalige nicht überschreiten, bei Pensionsempfängern den einfachen Betrag der Monatsvergütung bis zu einem Höchstbetrag von 2 500 EUR. In den in 1 Abs. 2 Buchst. a) genannten FÃ?llen dÃ?rfen die fÃ?r den Transport des Umzugsguts ("§ 4 Umzugskostengesetz") und die pauschale VergÃ?tung (§ 9 Umzugskostengesetz) den Vorschussbetrag in den in 1 Abs. 2 Buchst. f) genannten FÃ?llen bis zu dem Betrag eines Zuschusses nicht überschreiten.
für Pfarrer, Hilfspfarrer, Prediger, Kirchenbeamte und Rentenempfänger das Monatsgehalt oder die Rente ohne besondere Zulagen und Zuschüsse, für Angestellte die Entlohnung nach 1 Abs. 2 der Entlohnungsordnung (Teil B der Arbeitsordnung), für Arbeitnehmer das Gehalt nach 1 Abs. 2 der Entlohnungsordnung (Teil C der Arbeitsordnung).
Der Vorschussbetrag wird auf der Grundlage der Bruttobeiträge des Monates berechnet, der der Einreichung des Antrags vorausgeht; Rückzahlungen oder besondere Zahlungen, die in diesem Kalendermonat geleistet wurden, werden weder durch Gesetz noch durch Tarifvertrag berücksichtigt. 7 ) Sind aus dem gleichen Grund mehrere Menschen nach diesen Richtlinien berechtigt, einen Antrag zu stellen, so kann der Vorschuss nur einer einzigen natürlichen oder juristischen oder natürlichen oder juristischen oder natürlichen oder juristischen natürlichen oder juristischen natürlichen oder juristischen Persönlichkeit zuteil werden.
Der Vorschuss wird in nicht mehr als zwanzig gleich hohen monatlichen Raten zurückgezahlt. Wird die Vorauszahlung für Dienstleistungen in Anspruch genommen, für die der Arbeitnehmer später eine Entschädigung bezieht (z.B. Versicherungsleistungen), so ist sie neben der laufenden Rückzahlung auch zur Deckung der Vorauszahlung zu verwenden. Die Vorauszahlung ist zu entrichten. Der Vorschuss ist bis zum Ende des Dienstleistungs-/Arbeitsverhältnisses zu erstatten.
Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird der Restbetrag des Vorbezuges in einem Betrag zurückgezahlt. Beendet das Dienstleistungsverhältnis aus nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden Ursachen ein vorzeitiges Ende, kann die Tilgung des Vorbehalts auf Wunsch im Zuge der vorangegangenen Rückzahlungsraten weitergehen. Der ausstehende Saldo der Vorauszahlung wird auch bei unentgeltlichem Urlaub in einem Betrag zurückgezahlt oder in eine Warteposition ohne Wartezahlung überführt, es sei denn, die Urlaubs- oder Warteposition ist auf maximal drei Motive beschränkt.
Ändert der Arbeitnehmer seinen Dienst oder Dienstherrn innerhalb der EKB Berlin-Brandenburg, kann der Saldo der Vorauszahlung vom neuen Dienst oder Dienstgeber angenommen werden. Wird vor der Rückzahlung eines Vorschusses aus einem anderen Grund ein zusätzlicher Vorschuss verlangt, so kann dieser nur in dem Umfang bewilligt werden, in dem die Höhe der Vorschüsse - unter Einbeziehung der zwischenzeitlich geleisteten Rückzahlung - den Gesamtwert von 3 750 EUR bzw. 6 250 EUR im Fall von im Inland getätigten Ausgaben nicht überschreitet.
Der verbleibende Teil des ersten Vorteils kann mit dem neuen Vorschuss zusammengeführt und die Monatsrate kann geändert werden. Der Rückzahlungszeitraum des Vorbezugs wird ab dem nächstmöglichen Einbehaltstermin für die zuständige Behörde nach Zahlung des Vorbezugs festgesetzt. Wird die derzeitige Abschaffung des Vorbezugs aufgrund besonderer Gegebenheiten besonders schwierig, so kann die Monatsrate um bis zu die Hälfte für bis zu sechs Monate gekürzt oder für drei Monate ausgesetzt werden.
für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der Pfarreien der Pfarrgemeinderat; für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der Pfarreien der Pfarrgemeinderat; für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der Pfarreien der Pfarrgemeinderat; für juristisch selbständige andere Organe und Werke das kompetente Gremium oder die von ihm benannte Personen; in allen anderen F allen, vor allem für Pfarrer, Pfarrer im Nebendienst, Prediger und Kirchenvertreter der Pfarreien, Pfarreien und Provinzen, das Konsuit.
Bei Vorschusszahlungen hat das Kollegium das Recht, die Übereinstimmung mit diesen Leitlinien zu überprüfen und die Zahlung zu verweigern, wenn die Bedingungen für die Vorschussgewährung nicht erfüllt sind. 3 ) Abweichende Regelungen zur Vorauszahlung erfordern die Genehmigung des Konsortiums.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum