Landesgericht Köln: Sparkasse Köln Bonn zur Bezahlung von knappen 8.000,- EUR Verurteilungen - STADER RECHTSANWÄLTE
Mit Beschluss vom 27. April 2017 (15 O 293/16) hat das Amtsgericht Köln die Sparkasse KölnBonn zur Leistung von 7.975,70 Euro ersucht. So hatten die KlÃ?ger im Monat September 2008 einen Kreditvertrag zur Refinanzierung ihrer ImmobilienaktivitÃ?ten mitfinanziert. Mit Stichtag 31. Dezember 2015 veräußerten die Antragsteller ihre Liegenschaft. Der Sparkasse KölnBonn wurde somit eine Frührückzahlungsgebühr von 5.136,59 und eine Bearbeitungspauschale von 150,00 gezahlt. Im Okt. 2015 haben die Antragsteller ihren Kreditvertrag aufgelöst und die Vorfälligkeitsgebühr plus Bearbeitungspauschale zurückerhalten.
Auf einen Irrtum in der Sperranweisung, die Auszüge enthält, gründeten die Beschwerdeführer den Widerruf: "Die Fristen beginnen frühestens mit dem Empfang dieser Anweisung. "Die von RA David Stader eingereichte Klageschrift wurde vom Bezirksgericht in vollem Umfang genehmigt. Damit konnte der Rücktritt auch drei Monaten nach der Rückzahlung des Kredits noch begründet werden.
Das Amtsgericht lehnte den Einspruch der Hausbank gegen Verfall und Rechtsmissbrauch ab. Innerhalb so kurzer Zeit konnte die Nationalbank nicht darauf hoffen, dass die Beschwerdeführer ihr Widerrufsrecht nicht mehr ausübten.
Darüber hinaus wurde der Sparkasse die Erstattung der aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 892,02 ? aufgetragen. Aus Sicht des Landgerichtes ist die Abgabe einer ordentlichen Widerspruchsbelehrung eine Nebenverpflichtung aus dem Kreditvertrag, deren Verstoß einen Schadenersatzanspruch darstellt. Die Bezugnahme des Antragsgegners auf die rechtskräftige Verfügung des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2017 (XI ZR 467/15), nach der die außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht erstattet werden sollten, wurde vom LG mit der Begründung zurÃ?
Dementsprechend wurde auch in diesem Fall die Sparkasse KölnBonn zur Rückerstattung der Anwaltshonorare aufgefordert. Sparkassenkunden, die im Laufe der Jahre 2002 bis 2008 Darlehensverträge geschlossen und bis zum 20. Juni 2016 gekündigt haben, können ihr Kreditkündigungsrecht vor Gericht mit sehr guter Erfolgsaussicht geltend machen. Im Falle eines Widerrufs kann eine Vorauszahlungsstrafe verhindert oder wiedererstattet werden.
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