Vorfälligkeitsentschädigung wenn Bank Kündigt

Strafe für vorzeitige Rückzahlung, wenn die Bank die Vereinbarung kündigt.

Bundesgerichtshof leugnet Vorfälligkeitsentschädigung der Bank Gemäß der geltenden ständigen Richtschnur des Bundesgerichtshofs kann eine Bank von einem Konsumenten keine Vorschusszahlung fordern, wenn die Bank das Darlehen wegen unbezahlter Tranchen außerplanmäßig kündigt. Mit Beschluss vom 19.01.2016, Aktenzeichen: XI ZR 103/15, hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Bank vom Konsumenten nur dann Fälligkeitszinsen statt vorzeitiger Rückzahlungsentschädigung fordern kann, wenn sie den Konsumentenkreditvertrag wegen verspäteter Zahlung durch den Konsumenten auflöst.

Nach dieser Bestimmung kann eine Bank von einem Konsumenten keinen Vorfälligkeitsausgleich fordern, wenn sie das notleidende Kreditgeschäft auflöst. Das betreffende Kreditinstitut hatte ein Ende Nov. 2016 im Jahr 2011 fällig werdendes Kreditgeschäft wegen Verzuges des Verbrauchers mit Kreditraten frühzeitig beendet. Weil die Bank ohne die vertragliche Beendigung bis zum Monat 11. Juni 2016 Zins generiert hätte, forderte sie vom Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Sie muss nun dem Konsumenten diese Kompensation für seine Erwartung von Zinsen erstatten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Bundesgesetzgeber bei Konsumentenkrediten den Verlust der Bank im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Non-Performing Loans mangels Verzinsung ausschließlich auf den gesetzlichen Verzugszinssatz begrenzt. Diese Verzugszinsen entstehen z.B. auf Kreditraten, die der Bankkunde trotz vertraglicher Fixtermine zu spät zahlt oder die er auch nach einer Abmahnung nicht bezahlt.

Werden mehrere Teilzahlungen nicht geleistet, hat die Bank das Recht, das Kreditverhältnis zu kündigen und kann die frühzeitige Zahlung des Kredits und ggf. die Zahlung von Rückstandszinsen für das Gesamtkreditvolumen verlangen. Dagegen sind die Verzinsungen der Bank auf das Kreditgeschäft, die ohne Vorfälligkeit erzielt worden wären, nicht entschädigungsberechtigt. Der BGH schlussfolgert dies aus der Begründung zum Gesetz, nach dem der Konsument in die Lage versetzt werden soll, seine Gebühren aus dem Kredit zu errechnen, auch wenn er mit seinen Kreditraten in Zahlungsverzug ist.

Dem gesetzgeberischen Zweck der Vereinfachung dieser Kalkulation würde nach Ansicht des BGH durch die zeitaufwändigere Bemessung einer Vorauszahlungsstrafe begegnet. Auf diese Weise bringt der Versicherer den säumigen Konsumenten besser in Position als den säumigen Konsumenten, der die Zinserwartungen der Bank bis zum geplanten Ende des Vertrages vollständig erfüllen kann. Soweit die Verbraucher für Kredite, die von der Bank ausnahmsweise ausnahmsweise gekündigt wurden, eine Vorauszahlungsstrafe bezahlt haben, sollten sie die Rückforderungsmöglichkeit überprüfen lassen. In diesem Fall sollten sie die Rückforderungsmöglichkeiten kennen.

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