Die praxisorientierte Arbeit erklärt systemisch den gesamten Bereich des Bankrechts in Deutschland anhand aktueller rechtlicher Entwicklungen. Darüber hinaus wird die Entwicklung des Europarechts und des Bankrechts der europäischen Länder in Form von Länderstudien vorgestellt. Zunehmend werden auch Institutionen und Phänomene sowie Rechtsgebiete in den Mittelpunkt gestellt, deren Relevanz im Laufe der Finanzmarktkrise in den vergangenen Jahren immer deutlicher geworden ist - zum Beispiel Rating oder Scoring oder Datensicherheit und Bankgeschä?
Der erste Teil behandelt die Grundzüge von Bankkontrakten, Darlehen und Sicherheiten sowie Konten und Zahlungsvorgänge.
Heutzutage legt das Bankenrecht die wesentlichen Bestandteile des heutigen wirtschaftlichen Lebens fest. Das 2300-seitige, praxisorientierte Buch erklärt anhand der aktuellen rechtlichen Entwicklungen konsequent den gesamten Bereich des Bankrechts in Deutschland, einschließlich des Risikobegrenzungsgesetzes vom Juli 2008. 11 weitere Artikel wurden in die neue Ausgabe aufgenommen. Darüber hinaus wird die Entwicklung des Europarechts und des Bankrechts der europäischen Länder in 28 Ländern auf 550 S. vorgestellt.
Die 110 renommierten Autorinnen und Autoren aus der akademischen Welt, die oft als Juristinnen und Juristen, Schlichter innen und Schlichter oder Beraterinnen und Beraterinnen sowie als wissenschaftliche Praktikerinnen und Praktizierende aus der Rechts- und Rechtsberufe fungieren, sind Garant für eine ausgeglichene Rechtsauslegung und eine verlässliche und zeitnahe Darstellung der einzelnen Teilbereiche in kondensierter und verdichteter Ausprägung, um dem Erzieherinnen und Erzieher eine praktische und fachkundige Einführung innerhalb kürzer Zeiträume zu ermöglichen. Die Herausgeberinnen und Herausgeberinnen von
Nach der gesetzlichen Verabschiedung der Kündigungsmöglichkeit für Konsumentenkredite für alte Vertragswerke zum 22. Juni 2016 eröffnet sich nun auch für neue Vertragsabschlüsse zum 11. Juni 2010 die Kündigungsmöglichkeit. Es handelt sich um (Immobilien-)Kredite, Terminkredite und bereits bezahlte Vorauszahlungsstrafen. Nicht nur in den Widerrufsanweisungen, die oft nicht ganz dem vom Gesetzgeber vorgelegten Muster entspricht, sind nun Irrtümer zu erkennen, sondern es gibt vor allem auch Mängel bei den verbindlichen Informationen für die Konsumenten.
Dadurch läuft die Widerspruchsfrist nicht ab, so dass der Konsument die Zustimmung noch heute zurückziehen kann. Nicht nur die im oben erwähnten Zeitabschnitt abgeschlossenen Kreditverträge, sondern auch die bereits gezahlten Vorfälligkeitsentgelte sollten untersucht werden. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2009 (Az. Nr. 17 ZR 45/09) festgestellt, dass die Delkredere- und Restschuld-Versicherung ein sogenanntes "Kompositgeschäft" darstellt.
Für den Konsumenten ist die Konsequenz erfreulich: Auch hier hat er ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht. Die neuen Bestimmungen umfassen vor allem die Informationspflicht der Darlehensgeber vor Vertragsabschluss, verlängerte Kündigungsoptionen und Vorschriften über Vorfälligkeitsentschädigungen. Auf wen und für was sind die neuen Regeln anwendbar?
Bei Verbraucherkrediten finden die spezifischen Regeln nur auf die nach dem Stichtag 31. Dezember 2010 zwischen einem Konsumenten als Darlehensnehmer und einem Unternehmer als Darlehensgeber abgeschlossenen geldwerten Zinsverträge Anwendung. Dies gilt in Ausnahmefällen nicht für Konsumentenkreditverträge, wenn der Kreditbetrag unter 200 EUR liegt, eine Sache als Verpfändung belassen wird und der Darlehensnehmer nur für das mit dieser Sache aufgenommene Kreditgeschäft haftbar ist (Verträge mit Pfandleihern ), das Kreditgeschäft innerhalb von 3 Monatsfristen zurückgezahlt werden soll und nur geringfügige Verzugszinsen (z.B. zinslos oder besonders günstig) sowie bei Arbeitgeberkrediten als Hilfsdienstleistung zum Dienstverhältniss vereinbar sind, sofern der jährliche Prozentsatz unter marktüblichen Sätzen liegt.
Daher sind die folgenden Hinweise auf diese Kontrakte nicht anwendbar. Beispielsweise entfallen die neuen Regeln über den Ausfall des Schuldners und das Recht des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers auf Finanzierungsverträge zur Immobilienfinanzierung. Dabei bleiben die bisher geltenden allgemeinen kreditrechtlichen Vorschriften bestehen.
Es gelten jedoch die neuen Informationspflichten des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber. Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz erhält der Darlehensnehmer vor Vertragsabschluss mehr Informationsmöglichkeiten. Dabei ist folgendes wichtig: Der Konsument muss frühzeitig vor Vertragsabschluss eines Kreditvertrages in schriftlicher Form, d.h. per E-Mail oder Telefax, über alle wichtigen Details seines Vertrages informiert werden.
In diesem Fall kann der Konsument vom Gläubiger den Abschluss eines Kreditvertrages beantragen, vorausgesetzt, der Lieferant ist prinzipiell zum Abschluss des Vertrages vorbereitet. Der Gläubiger hat den Konsumenten nach Abschluss des Vertrages über alle Äußerungen oder Ergänzungen in schriftlicher oder schriftlicher Weise, d.h. per Telefax oder E-Mail zu informieren. Der Gläubiger ist in den nachfolgenden FÃ?llen zur Auskunft verpflichtet: EnthÃ?lt der Konsumentenstimmvertrag keine zwingenden Informationen, wie z.B. Informationen Ã?ber die Bedingungen des Vertrages, werden gegenÃ??ber bestimmten Meldepflichten verstoßen oder wird die schriftliche oder kryptographische Gestalt nicht erfÃ?llt, ist der Kreditvertrag null und nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an unwirksam.
Nach geltendem Recht wird der Darlehensvertrag jedoch trotz der Unzulänglichkeiten wirksam, wenn der Konsument den Darlehensbetrag erhält oder in Anspruch genommen hat. Eine neue Regelung sieht vor, dass der Darlehensnehmer das Recht hat, den Darlehensvertrag zu beenden, wenn der Vereinbarung keine Informationen über die Vertragslaufzeit oder das Recht auf Kündigung enthalten ist. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Darlehensgeber keinen Anrecht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Mit den neuen Vorschriften zum Rücktrittsrecht wird auf die früheren aufgebaut. Das Neue für die Konsumenten ist, dass sie einen unbeschränkten Kreditvertrag zu jeder Zeit auflösen können, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Auch im Falle einer Vertragsvereinbarung, die eine Frist für den Endverbraucher vorsieht, darf diese einen Kalendermonat nicht überschreiten. Der Kreditnehmer ist jedoch nicht gekündigt, wenn er den dem Darlehensgeber zustehenden Geldbetrag nicht innerhalb von zwei Kalenderwochen zuruckzahlt.
In diesem Falle gelten weiterhin die bisher geltenden Vorschriften, die die Beachtung bestimmter Fristen vorsehen. Damit kann der Darlehensgeber im Falle einer Vorfälligkeit eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung nachfragen. Der Strafzettel für die Vorfälligkeit ist nun gesetzlich klar umrissen. In der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie wird auch geregelt, wie Gläubiger für Kredite Werbung machen können.
Beispielsweise muss die Verbraucherkreditwerbung gewisse Einheitsinformationen enthalten, sofern sie Kosteninformationen bereitstellt. Sie müssen für den Konsumenten deutlich, leicht nachvollziehbar und sichtbar sein. Der Nettobetrag des Darlehens, der jährliche Prozentsatz und der Darlehensgeber müssen bei der Angabe des jährlichen Prozentsatzes darauf achten, dass zumindest zwei Dritteln der Darlehen zu dem angegebenen Satz oder zu einem günstigeren Satz geschlossen werden können.
Außerdem muss die Anzeige Informationen über die Vertragsdauer, bei Ratenzahlungsgeschäften das Objekt oder die Leistung, den Preis der Barzahlung und den Anzahlungsbetrag, ggf. den Gesamtwert und den Ratenbetrag beinhalten, sofern diese Informationen für den Abschluß des Kreditvertrags Vorbedingung sind.
Nettokreditbetrag Maximaler Betrag, auf den der Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag ein Anrecht hat. qualifizierter elektronischer Unterschrift Erweiterte elektrische Unterschrift auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats und mit einer Vorrichtung zur Erstellung einer gesicherten Unterschrift (SSEE) hergestellt; kann die schriftliche Form nach 126a BGB ersetzt werden. Im Falle einer Vorfälligkeit kann vom Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsvergütung als Ersatz für den entstandenen Verlust gefordert werden, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen ausläuft.
Dies setzt voraus, dass zum Rückzahlungszeitpunkt Zinszahlungen zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten festen Soll-Zinssatz erfolgen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum