Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung

Strafe für vorzeitige Rückzahlung bei Umschuldung

Widerrufsbelehrung der AXA und der AXA AG falsch - Vorfälliger Rückzahlungsausgleich bei Umschuldung durch Rücktritt zu vermeiden - Werdermann Viele Kreditinstitute - darunter auch die AXA Gesamtbank - haben in der vergangenen Zeit Kündigungsinstruktionen eingesetzt, die verhältnismäßig oft vom Rechtsrahmen abweichen und daher oft falsch waren. Auf Grund der noch heute gültigen Rechtslage läuft eine Sperrfrist nicht an, wenn falsche Informationen über die Sperrungsmöglichkeiten des Bankkunden vorliegen, so dass bei entsprechend falscher Sperranweisung bis zum jetzigen Zeitpunkt ein Widerruf der Geschäfte erfolgen kann.

In Anbetracht der großen Zinsunterschiede zwischen vor einigen Jahren und heute kann ein solcher Rückzug eine erfreuliche Gelegenheit zur Umschuldung sein. Dadurch kann eine ansonsten anfallende, in der Praxis meist recht hoch angesetzte Vorauszahlungsstrafe vermieden werden. Wahrscheinlich der schwerste Irrtum, den die AXA Gruppe in ihren Widerrufsanweisungen zwischen 2003 und 2006 gemacht hat, ist, dass nur die Konsequenzen des Widerspruchs für den Bankkunden behandelt werden.

Allerdings werden die Pflichten der AXA Gesamtbank im Falle der Umrechnung in eine solche Rückgabeverpflichtung nicht in einer einzigen Zeile genannt. Schon eine Passage über finanzierte Transaktionen am Ende einer Sperranweisung kann zu Verwechslungen führen und deutet auf eine Unrichtigkeit der Sperranweisung hin. Die Informationen über das Rücktrittsrecht bei Finanzierungsgeschäften nehmen hier viel Platz in Anspruch und dürften von den wirklich wichtigen Rücktrittshinweisen ablenken und das Verbraucherverständnis aufhalten.

"Vergleichbare Irrtümer sind auch in den Widerrufsanweisungen der folgenden Kreditinstitute enthalten: Durch Hinweisen aus der Banklobby ist der Versicherer inzwischen auf diese für die Darlehensnehmer vorteilhafte Möglichkeit hingewiesen worden. Sie müssen daher schnell handeln, wenn Sie einen Auftrag mit einer falschen Rücktrittsbelehrung rückgängig machen wollen. Selbst wenn die Widerspruchsanweisungen auf den ersten Blick unrichtig erscheinen, ist eine fachkundige Sachverhaltsprüfung durch einen Rechtsanwalt von großer Bedeutung.

Weil sich jeder Einzelfall trotz grundlegender Gemeinsamkeiten voneinander abhebt. Vergleichbare Fälle falscher Widerspruchsbelehrung bearbeitet die Anwaltskanzlei Werdermann seit langem. Bei Werdermann verfügen die Rechtsanwälte von Werdermann über große Erfahrungen und ein ausgeprägtes Gefühl für die Raffinesse falscher Sperranweisungen. Profitieren Sie noch heute von der Gelegenheit, die Kündigungspolitik Ihres Kreditvertrages auf Widerruflichkeit zu überprüfen!

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