Wir sprechen in diesem Falle von einer so genannten Selbstinformation, auf die jeder Staatsbürger nach § 34 BDSG Anspruch hat. Unter Selbstanzeige im Sinne der SCHUFA-Meldung versteht man solche Informationen, die vom betreffenden Konsumenten selbst vermittelt wurden. So kann es beispielsweise sein, dass die SCHUFA in regelmässigen Zeitabständen prüft, ob die in der SCHUFA abgelegten Angaben noch zeitnah und korrekt sind.
Die Selbstanzeige kann aber auch dazu beitragen, diese anderen Menschen zu präsentieren und sie so mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit zu überreden. Als Beispiel seien hier die Hauswirte genannt, die zunehmend die Selbstanzeige fordern, um zu beurteilen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass künftige Mandanten ihren Zahlungsverpflichtungen gerecht werden. Ungeachtet des Zwecks, zu dem die Selbstanzeige verwendet wird, haben deutsche Bürger seit einiger Zeit das Recht, einmal im Jahr eine solche Selbstanzeige unentgeltlich zu beantragen.
Die SCHUFA ist zunächst prinzipiell verpflichtet, für die Bereitstellung von Selbstauskünften zu bezahlen, so dass eine durchschnittliche Gebühr von rund 15 EUR pro Informationselement erhoben wird. Allerdings hat seit Anfang 2010 jeder Deutsche das Recht, einmal im Jahr eine kostenfreie Selbstanzeige zu verlangen. Fachleute empfehlen, dieses Recht auch auszuüben, damit z.B. so früh wie möglich erkannt werden kann, wenn falsche oder lückenhafte Angaben in den SCHUFA-Informationen hinterlegt sind.
Jeder, der innerhalb eines Jahrs mehr als diese kostenfreie Selbstanzeige wünscht, muss jedoch mit den normalen Ausgaben kalkulieren. Was für Angaben sind in der Selbstanzeige enthalten? Jeder, der sich entschließt, die SCHUFA zur Selbstanzeige zu bewegen, hat Zugang zu bestimmten über ihn gespeicherten personenbezogenen Merkmalen. Grundsätzlich sind es die nachfolgenden Tatsachen, Angaben und Kennzahlen, die auch eine Selbstanzeige enthalten:
Einmal im Jahr können die SCHUFA-Informationen bei der SCHUFA kostenfrei per Brief erlangt werden. Seit einiger Zeit ist es aber auch möglich, eine Selbstanzeige über das jeweilige SCHUFA-Online-Portal unmittelbar nach der Anmeldung im Internet aufzurufen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum