Re: Anstatt ein unlimitiertes zinsloses Darlehen zu spenden? uwe " Mo 22. Juli 2015, 19:59 Uhr hat geschrieben: Ja, zum Beispiel, wenn mein Familienvater reich wäre und er mir ein Darlehen gewährte, das ich schlichtweg nie zurÃ??ckzahlen wÃ?rde und es dafür keine Konventionalstrafen gÃ?be. Er will dir viel Geld von deinem V ater geben.
Aber es ist unglücklicherweise Schenkungssteuer zu zahlen. Aber ich gebe dir das nicht. Natürlich musst du keine Verzugszinsen zahlen, das ist bei Familienangehörigen nicht der Fall und du musst es auch nicht an mich zurueckzahlen. Es ist also wie ein Geschenk, aber wir ersparen uns die Schenkungssteuer" Was sagt dir dein Verstand? Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen?
Es wurden 3x schwarze Katzen " Mo 21. Juli 2015, 19:13 geschrieben: Er will dir viel ausgeben. Aber es ist unglücklicherweise Schenkungssteuer zu zahlen. Aber ich gebe dir das nicht. Natürlich musst du keine Verzugszinsen zahlen, das ist bei Familienangehörigen nicht der Fall und du musst es auch nicht an mich zurueckzahlen.
Es ist also wie ein Geschenk, aber wir ersparen uns die Schenkungssteuer" Was sagt dir dein Verstand? Re: Anstatt ein unlimitiertes zinsloses Darlehen zu spenden? uwe " Mo 22. Juli 2015, 18:41 hat geschrieben: Muss man nicht sehr große Geschenke (10 Millionen Euro) besteuern oder bezahlen?
Ist das Geschenk nicht als unbefristetes und zinsloses Darlehen zu haben? Die IRS würde wohl sagen: "Hey, du versuchst, uns zu täuschen! Mit Familienangehörigen und ohne triftigen Anlass (vielleicht stecken Sie das Kapital in eine Geschäftsidee), wird es nicht funktionieren. Selbstverständlich nennen wir 5% Zins.
Nehmen wir an, es sind 50 Jahre Kredit. Aber ich glaube, dass auch dort das Steueramt zuhören würde, wenn man sich ohne jeden Anlass so viel borgt. Re: Anstatt ein unlimitiertes unverzinsliches Darlehen zu spenden? Frankfurter " Mo 19. Juli 2015, 16:31 Uhr hat geschrieben: Selbstverständlich nennen wir 5% Zins. Nehmen wir an, es sind 50 Jahre Kredit.
Aber ich glaube, dass auch dort das Steueramt zuhören würde, wenn man sich ohne jeden Anlass so viel borgt. Entscheidend für das Steueramt ist letztlich nur, ob die Form des Kreditvertrags einem marktüblichen Vergleich standhalten kann, d.h. ob er zu den unter Dritten üblichen Konditionen zustande kommt. Am Montag, zwanzig. Juli 2015, 19:39, wurde die Kreditvereinbarung in ihrer Gesamtheit 1 mal umgestellt.
Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen? Es wurden 3x schwarze Katzen " Mo 21. Juli 2015, 20:13 geschrieben: Er will dir viel ausgeben. Aber es ist unglücklicherweise Schenkungssteuer zu zahlen. Aber ich gebe dir das nicht. Natürlich musst du keine Verzugszinsen zahlen, das ist bei Familienangehörigen nicht der Fall und du musst es auch nicht an mich zurueckzahlen.
Es ist also wie ein Geschenk, aber wir ersparen uns die Schenkungssteuer" Was sagt dir dein Verstand? Liegt der Tod des Vaters vor und der " Kreditnehmer " vererbt, so ist für den Geldbetrag, der offiziell dem Väter gehört und damit in das Erbe eintritt, eine Vererbungssteuer zu entrichten. Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen?
Erschwerend kommt hinzu, dass der Kreditbetrag den Erbteil des Kreditnehmers überschreitet und die Miteigentümer ihren Teil zurückgefordern. Blöd, wenn das Gehalt nicht mehr da ist. Bei der Erbschaft kommt nur die zuletzt, also vor weniger als zehn Jahren, in den Nachlass. Re: Anstatt ein unlimitiertes unverzinsliches Darlehen zu spenden? Frankfurter " Mo 19. Juli 2015, 16:31 Uhr hat geschrieben:
Selbstverständlich nennen wir 5% Zins. Nehmen wir an, es sind 50 Jahre Kredit. Aber ich glaube, dass auch dort das Steueramt zuhören würde, wenn man sich ohne jeden Anlass so viel borgt. Die Steuerbehörde fordert natürlich die Besteuerung der verabredeten und vereinnahmten Zinse. Wofür du dir das hier ausleihst, ist das IRS nicht interessiert.
Zins von 5 Prozentpunkten für 50 Jahre. Daran ist das IRS nämlich besonders interessant. Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen? Schädel " Mo 21. Juli 2015, 21:05 Uhr geschrieben: Die Steuerbehörde fordert natürlich die Besteuerung der verabredeten und vereinnahmten Zinse. Wofür du dir das hier ausleihst, ist das IRS nicht daran beteiligt. Zins von 5 Prozentpunkten für 50 Jahre.
Daran ist das IRS nämlich besonders interessant. Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen? Falls Sie davon erfahren, können Sie es als normales Geschenk besteuern. Dann gibt es auch so großartige Gedanken, wie man 100 Angehörigen je 20000? geben kann, und diese sollten es dann an den Sohn weitergeben.
Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen? Gegenstände und Gelder können ganz unkompliziert übergeben werden. Natürlich wird das nicht für Land und Rechte funktionieren, aber wenn es genug Gelder über den Hehler gibt, können Sie am Ende des Marktes einkaufen. Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen? Johannes Galt " Di 27. Juli 2015, 08:30 Uhr wurde verfasst:
Falls Sie davon erfahren, können Sie es als normales Geschenk besteuern. Dann gibt es auch so großartige Gedanken, wie man 100 Angehörigen je 20000? geben kann, und diese sollten es dann an den Sohn weitergeben. Re: Anstatt ein unlimitiertes unverzinsliches Darlehen zu spenden? Frankfurter " Mo 19. Juli 2015, 16:31 Uhr hat geschrieben:
Die IRS würde wohl sagen: "Hey, du versuchst, uns zu täuschen! Mit Familienangehörigen und ohne triftigen Anlass (vielleicht stecken Sie das Kapital in eine Geschäftsidee), wird es nicht funktionieren. Selbstverständlich nennen wir 5% Zins. Nehmen wir an, es sind 50 Jahre Kredit. Aber ich glaube, dass auch dort das Steueramt zuhören würde, wenn man sich ohne jeden Anlass so viel borgt.
Sie benötigen kein zinsloses Darlehen. Auch ein verzinslicher Kredit funktioniert. Liegt die Rückzahlungsrate unter dem steuerfreien Betrag, kann dem Debitor die Tilgung Jahr für Jahr "gegeben" werden Re: Anstelle einer Spende ein unbegrenzt zinsloses Darlehen? Schädel " Mo 21. Juli 2015, 22:05 Uhr geschrieben: Die Steuerbehörde fordert natürlich die Besteuerung der verabredeten und vereinnahmten Zinse.
Wofür du dir das hier ausleihst, ist das IRS nicht daran beteiligt. Zins von 5 Prozentpunkten für 50 Jahre. Daran ist das IRS nämlich besonders interessant. Zinsbesteuerungen werden wahrscheinlich viel geringer ausfallen als die Besteuerung von Schenkungen. Zumal die Marktzinsen inzwischen sehr tief sind.
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