1 Die Risikodiversifikation verfolgt im Allgemeinen das Ziel, Anlage- oder Anlagerisiken so weit wie möglich zu streuen, d.h. den gesamten Betrag auf verschiedene Beträge, Fälligkeiten, Formulare und Debitoren zu streuen. Anlagegesellschaften und Anlagegesellschaften dürfen Fonds nur nach dem Prinzip der Risikodiversifikation investieren (z.B. § 110, § 214, § 243 KAGB). Die Risikodiversifikation unterscheidet zwischen der Kreditkonzentration an Einzelkreditnehmer, die auch als Kontrahentenkonzentration oder Klumpenrisiko im engeren Sinn bezeichnet wird, und der ungleichen Aufteilung auf Sektoren oder geografische Gebiete (Branchenkonzentration).
Als weitere Risikoklasse gelten solche, die sich aus der Bündelung von Anforderungen an Gesellschaften ergeben, die durch geschäftliche Beziehungen verbunden sind. Dadurch besteht die Möglichkeit von Infektionseffekten, wenn einer dieser Schuldner ausfällt. Der Konzentrationsgrad der Gegenparteien ist dadurch geprägt, dass das Gesamtkreditvolumen einer Hausbank einseitig auf nur wenige Schuldner verteilt ist. Für eine finanzierende Bankengruppe bedeutet die Bündelung von Fremdwährungsdarlehen auf eine kleine Anzahl von Währungen ein erhöhtes sogenanntes Währungsrisiko (Wechselkursrisiko und Paritätsänderungsrisiko), das sich nachteilig auf die Kreditverzinsung und Kredittilgung auswirkt.
Bei einer Akkumulation von Krediten innerhalb einer Rating-Klasse können Ratingherabstufungen zu erhöhten Bonitätsrisiken führen, vor allem wenn diese Herabstufungen zyklisch sind. Bei dem sektoralen Konzentrationsgefahr handelt es sich um ein gemeinsames Risikopotenzial für alle Gesellschaften derselben Branche. Eine geringere Gefahr besteht, wenn eine große Anzahl von Krediten in verschiedenen Sektoren gewährt wird, so dass der Einzelkreditanteil am Gesamtkreditvolumen geringfügig ist und der Gegenzug.
Teilregionen: Das geographische Risikopotenzial erstreckt sich auf alle Gesellschaften in einer gegebenen Teilregion. Wenn es keine speziellen Prioritäten für die Verbreitung in den einzelnen Gebieten gibt, gibt es ein hohes Maß an Körnigkeit und vice versa. Das Gebiet ist abhängig vom Wohnsitz des Schuldners und erstreckt sich vom Standort der Kreditnehmerbank bis zum länderrisikotyp. Rating-Klasse: Wenn sich Darlehen an Schuldner in einer schlechteren Rating-Klasse summieren, droht ein übermäßiges Kreditrisiko bei der Umstellung in noch schlimmere Kategorien mit mehreren Schuldnern gleichzeitig.
Zur Vermeidung solcher Zusammenschlüsse von Risiken unterliegen die Institute Regelungen zur Limitierung oder Vermeidung von Anlagerisiken. Für den Geltungsbereich des Kraftwerksgesetzes gibt es Regelungen zur Beschränkung der Organkredite (Kredite an mit dem Institut verbundenen Kreditnehmern) und zur Meldepflicht für Millionenkredite, während der CRR präzisere Grenzen für einzelne Kreditnehmertypen vorgibt. Bei positiver Wechselwirkung unterscheiden sich die Ausfallquoten der Schuldner in gleichem Maße von ihrem Erwartungswert; bei positiver Wechselwirkung verhält sich die Ausfallquote umgekehrt.
Gleichartige oder gleiche oder gleiche negative Korrelationen bewirken eine kumulative Anhäufung von Risiko. Typisch sind die Gruppenmitglieder, die Schuldnereinheit ( 19 Abs. 2 S. 1-5 KWG) und die Kundengruppe (§ 4 Abs. 1 Nr. 39b CRR) mit hohen positiven Korrelationen. Allen gemein ist, dass mehrere Schuldner entweder juristisch (Konzern) oder ökonomisch (Kreditnehmereinheit und Kundengruppe ) verknüpft sind.
Befindet sich ein Schuldner in diesen Kategorien in finanziellen Schwierigkeiten, besteht eine große Chance, dass auch andere Schuldner aus derselben Unternehmensgruppe, Kreditnehmerunternehmen und verbundenen Kundengruppen in Finanzierungs- oder Tilgungsschwierigkeiten kommen werden. Für die Ausbildung von Risikoarten sind unilaterale Beziehungen ausreichend. 6 Die "Abhängigkeit" in diesem Kontext besagt, dass eine Finanzquelle nicht leicht zu erschließen ist und dass in diesem Falle die Verbraucher ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit von dem betroffenen Vorhaben nicht dadurch bewältigen können, dass sie konkrete Benachteiligungen oder höhere Ausgaben akzeptieren.
Ökonomische Unabhängigkeit ist ein eigentümliches Unternehmensrisiko, das ein weiteres Sicherheitsrisiko für das sektorale und geografische Produktionsrisiko ist. Eine eigentümliche Gefahr besteht, wenn in einer zweiseitigen Beziehung die wirtschaftlichen Probleme eines Betriebes durch diese Beziehung auf ein anderes Betrieb übertragen werden, das sonst nicht beeinträchtigt würde. Je nach Kontext ist der Kreis der angeschlossenen Kundinnen und Servicekunden als Kreditnehmerin oder Risikoträger zu deuten.
Übernimmt eine Hausbank solche Gefahren, z.B. durch die Gewährung von Grosskrediten an einen Einzelkreditnehmer oder eine Reihe von verbundenen Abnehmern, droht bei einem Ausbleiben dieses Einzelkreditnehmers die Hausbank als Ganzes in Bedrängnis zu geraten. Gemäß 392 KR sind Darlehen an einen Schuldner oder eine Kundengruppe, die 10 v. H. des Haftkapitals der Gesellschaft betragen oder übersteigen, zunächst an die Dt. Eid.
Innerhalb der Bank sind mehrere juristisch unabhängige Schuldner wie ein einzelner Schuldner zu behandeln, d.h. ihre Darlehen müssen zusammengefasst werden. Darunter fallen mehrere Schuldner eines Konzerns, Schuldnereinheiten ( 19 Abs. 2 KWG) und der Kreis der angeschlossenen Unternehmen. Gemäß Artikel 4 Absatz 4 Absatz 1 Nummer 1 Nummer 39 Buchstabe b) des CRR ist eine Kundengruppe ("Risikogruppe") zu formen, wenn finanzielle Probleme eines Unternehmen zu finanziellen Problemen eines anderen Unternehmens/einer anderen Gesellschaft führt (sog. Contagion-Effekt).
Hinsichtlich des Umfangs der Risikogruppen haben die zuständigen Bankenaufsichtsbehörden in der CEBS (Leitlinien zur Umsetzung der überarbeiteten Großkreditregelung), in Deutschland im Rundschreiben 8/2011 der BaFin[7] und in Österreich in der Großkreditrichtlinie vom 9. Oktober 2011 Bestimmungen erlassen. Danach wird im Allgemeinen von einer Risikogemeinschaft ausgegangen, wenn jemand Waren oder Dienstleistungen für ein anderes oder von einem anderen Konzern bereitstellt oder erhält, die 30 % der eigenen Gesamtproduktion des Unternehmens überschreiten oder gegenüber dem anderen Konzern mehr als 20 % des Gesamtvermögens des Unternehmens hat oder Verpflichtungen zur Deckung von Verlusten, Bürgschaften, Gewährleistungen, Patronatserklärungen oder ähnlicher Unterstützung gegenüber dem anderen Konzern in einer Größenordnung von mehr als 30 % des Grundkapitals des Unternehmens eingegangen ist.
Clusterrisiken können aber auch dann auftreten, wenn eine Hausbank vor allem an Kreditnehmer in einer spezifischen Industrie, einer spezifischen Regi ón oder einem spezifischen Land Darlehensvergabet. Befindet sich der Sektor, die Gegend oder der Bundesstaat aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation in einer schwierigen Lage, ist die das Darlehen gewährende Haus besonders stark gefährdet. Aber auch hier verlangt der Versicherungsgesetzgeber, dass die Kreditinstitute ihre unterschiedlichen Risiken eingrenzen.
Besonders hohe Klumpenrisiken haben spezialisierte Banken (Hypothekenbanken, Privatbausparkassen ), Häuserbanken (VW oder BMW Bank) und Sektorbanken[8] (Bank für Sozialkunde oder Pax-Bank[9]). Dabei handelte es sich um Institute, bei denen das Darlehensvolumen an Schuldner mit Wohnsitz außerhalb des EWR, der Schweiz, der USA, Kanadas, Japans, Australiens und Neuseelands 10 Mio. EUR überschritt.
Im Zuge des Körnungsprinzips bemühen sich die Kreditinstitute, die Aufteilung ihrer Kreditportfolien viel stärker auf viele Schuldner zu verteilen. Im Falle der Insolvenz eines einzelnen Kreditnehmers ist aufgrund der Körnigkeit des Kredits nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf das Eigenkapitale eines Kreditinstitutes zu rechnen. Die Konzentrationsgefahren, die sich aus einer ungleichen Aufteilung der Kontrahenten bei Kredit- oder anderen geschäftlichen Beziehungen und/oder aus der sektoralen oder geografischen Ausrichtung des Geschäfts ergeben, können so hohe Ausfälle verursachen, dass die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstitutes beeinträchtigt sein kann.
Bei der Risikodiversifizierung einer Hausbank im Sinne des Klumpenrisikos muss es darum gehen, das Bonitätsvolumen eines Portefeuilles auf so viele Währungen, Bonitätsklassen, Branchen zu verteilen, wie möglich[12] und wechselseitige Abhängigkeit zwischen einzelnen Kreditnehmern zu verhindern. vorausschauend: Ein geeignetes Risikomanagementkonzept stellt eine gezielte Kreditvergabe, höhere Kreditwürdigkeitsanforderungen, die Annahme von Darlehensdeckungen, die Bildung eines Konsortiums, eine zukunftsorientierte Bilanzierung sicher; reaktiv: das Kreditgeschäft, den Abschluß von risikominimierenden derivativen Finanzinstrumenten (Kreditderivate, vor allem Credit Default Swaps als Sicherheitennehmer), die Darlehensbeendigung (bei Kündigungsgrund, zum Beispiel mit der Wesentli-chen Änderungsklausel).
In der Versicherungswirtschaft wird der Begriff "Risikokumulation" sinngemäß verwendet. Die risikomindernden Gesetze der großen Anzahl treten nur in Kraft, wenn die versicherungspflichtigen Gefahren in Bezug auf ihren Eintritt von einander getrennt sind. Eine Risikokumulation ist daher in der Versicherung gegeben, wenn z.B. eine große Anzahl von Häusern in einer Großstadt gegen Erdbebenschäden abgesichert ist.
In der Rückversicherung besteht ein Akkumulationsschadenrisiko, wenn mehrere Schadensfälle gleichzeitig eintreffen, wie zum Beispiel eine schwerwiegende naturkatastrophale Situation und ein Börsenkrach.
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