Als Privatkreditgeber können Sie rasch einen zusätzlichen Steueranspruch erwirken! Ein Weg, die hohe Verzinsung der Bank zu vermeiden, ist, Gelder von Bekannten und Angehörigen zu leihen. Das macht die Kostenerstattung viel beweglicher und bringt letztendlich eine große Kostenersparnis durch den Wegfall von Zins. Aber wer Freunde mit Geldern versorgt, kann in eine steuerliche Falle geraten.
Was Sie über Privatkredite wissen müssen, erfahren Sie hier. Kredite innerhalb der Gastfamilie oder des Bekanntenkreises werden kaum besteuert. Gerade diese Zusatzkosten machen Privatkredite attraktiver als Anleihen. Unglücklicherweise wird von den Kreditgebern oft vergessen, dass die Privatkredite auch ein steuerrelevanter Prozess sind.
Zuerst müssen sich sowohl der Kreditgeber als auch der Empfänger darüber im Klaren sein, dass es sich um ein Kreditverhältnis auch bei einem Privatkredit handeln kann. Privatkredite werden von der Steuerbehörde als unverzinsliche Darlehensvereinbarungen eingestuft. Werden Gelder an nahe Angehörige wie z. B. Kindern, Ehegatten oder Enkelkindern ausgeliehen, sind die Freibeträge für Spenden sehr hoch, so dass sie in der Regel problemlos sind.
Bei Ausleihungen an unabhängige Personen ist die Situation anders. Wurden beispielsweise innerhalb von fünf Jahren 30.000 EUR "ausgeliehen", wird der Freibetrag bereits nach der halben Zeit um 10.000 EUR übertroffen. Hierfür sind dann 5,5% pro Jahr zu verzinsen. Der Zinssatz wird von den Steuerbehörden frei erfunden; wird der Zinssatz zu tief festgesetzt, wird auch der Spender besteuert.
Begründung: Ist der Zinssatz niedriger als 3%, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass eine Spende getätigt wird und sowohl der Empfänger als auch der Spender zur Zahlung einer Steuerrückerstattung aufgefordert werden können. Künftig muss der BFH ( "Rechtssache II R 25/12") klären, ob der von den Kreditinstituten festgesetzte Zinssatz von 5,5% legal ist.
Sollte sich zeigen, dass der Marktzins tiefer ist, müsste der Zinssatz für Privatkredite nachgestellt werden. Bei Privatkrediten ist es immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren und sich gegebenenfalls gegen Steueransprüche zu verteidigen.
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