Frankfurt/Main 21.02.2017 -- Viele Sparkassen beenden alte Bausparverträge, obwohl die Sparsumme nicht ausbezahlt wurde. Nach Angaben der Firmen ist dies nach zehn Jahren möglich. Jetzt beschließt der BGH über die Kontroverse - hoffentlich im Sinn der Verbraucher. Derzeit steht der BGH in Verhandlung, ob Bauunternehmen nach zehn Jahren gegen den Wunsch der Verbraucher den Bausparvertrag beenden können, auch wenn sie den Bausparvertrag nicht vollständig gespeichert haben (Az. Nr. II ZR 272/16 und II ZR 185/16).
Es ist zu wünschen, dass das Bundesgericht die Rechte der Verbraucher schützt und Unternehmern die Beendigung von Verträgen verbietet, nur weil die alten Verträge zu kostspielig und für die Fonds zu unrentabel sind. Unserer Ansicht nach ist es offensichtlich, dass sich die Wohnungsbaugesellschaften auf Kosten anderer Leistungen absichern wollen. Nirgendwo in den Bausparverhältnissen ist festzustellen, dass die Verbraucher den Sparern ein Leihgeld gewähren, wenn sie das versprochene Leihgeld nicht in Anspruch nehmen.
Ist ein Bausparvertrag noch wertvoll? Ungeachtet der Berufungsentscheidung des BGH ergibt sich die Frage: Warum sollte überhaupt ein Bausparvertrag abgeschlossen werden? Die Bausparer sind der Meinung, dass das Sparen in der Bausparkasse ihre Immobilienfinanzierungen besonders stabil und gesichert machen kann, aber das ist ein Trugschluss. Auf der einen Seite schneidet die Bausparkasse seit einigen Jahren ein immer breiteres Teil des Kuchens ab:
Während vor 20 Jahren der Unterschied zwischen Kreditzinsen und Krediten noch durchschnittlich zwei Prozentpunkte ausmachte, waren es in den letzten Jahren bereits drei. Die von uns betrachteten Wohnungsbaugesellschaften verdienen derzeit einen durchschnittlichen Zinssatz von moderaten 0,33 Prozentpunkten auf ihr Kreditguthaben, fordern aber 3,08 Prozentpunkte für ihre Kredite - und damit wesentlich mehr als fast jede Banken.
Andererseits haben die Verbraucher weniger Freiheit, ihre Aufträge zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzulösen. Früher konnte man so sparen, wie man es wollte, aber heute bestehen viele Wohnungsbaugesellschaften darauf, auch bei alten Verträgen an der üblichen Sparquote festzuhalten. Immerhin liegen die aktuellen Standard-Einsparungen bei 4,13 pro Mille - das sind 413 EUR pro Kalendermonat für einen Bausparvertrag über 100.000 EUR.
Die Rückzahlungsvorgaben haben einen Durchschnittswert von 5,60 pro Mille, was 560 EUR pro Monat für Zinsen und Rückzahlung für den Kreditanteil von 60.000 EUR ausmacht ( "Basisbeispiel für einen Standardvertrag": Ein Bausparsaldo von EUR 1.000,00 minus EUR 40.000,00 Kreditsaldo führt zu EUR 60.000,00 Kredit). Mit einem erforderlichen Kredit von 200.000 EUR müßte der Kunde satte 1.866 EUR pro Monat zahlen.
Danach erhebt sich die Frage: Wer kann ein solches Darlehen innerhalb der vorgegebenen Frist von etwa zehn Jahren zurückzahlen? Da die Laufzeit etwa zehn Jahre beträgt, kann ein Bausparvertrag durchaus mit einem vollständigen Rückzahlungskredit verglichen werden. Solche Bankkredite sind allerdings zurzeit viel billiger als Bauspardarlehen: Beispielsweise bezahlt der Gebäudeeigentümer, der 560 EUR pro Monat für Zinsen und Rückzahlung an seine Wohnungsbaugesellschaft für das Darlehen von EUR 6.000 pro Monat transferiert, einen de facto gültigen Satz von 2,4 vH.
Wenn Sie einen vollständigen Rückzahlungskredit bei der Hausbank aufnehmen, erhalten Sie 1,2 vH. Sogar bei einer 20-jährigen Hypothek bezahlen sie nur noch 2,5 Prozentpunkte des Anschaffungspreises statt der oben genannten 3,08 Prozentpunkte bei Hypotheken von bis zu 90 Prozentpunkten. Bekanntlich wird nahezu jedem Finanzkunden von Skandinavien und der Volksbank ein Bausparvertrag vorgeschlagen, da die Anbieter ein prozentuales Volumen von einem Prozentpunkt der Summe des Bausparvertrags einziehen.
Dazu kommen Kontoführungsentgelte von bis zu 15 EUR pro Jahr, die teilweise auch rückwirkend erhoben wurden! Übermäßig hoher Kreditzins, übermäßig niedriger Kreditzins, üppige Profite und Fees - wer sich mit dem Sparen beschäftigt, nimmt de facto negative Zinssätze an, die er von einer Hausbank wohl kaum ertragen wird. Sie hat es auch mit Geschäftspartnern zu tun, die - wie die Vorfälle vor dem BGH belegen - ihre Belange auf Rechnung ihrer Kundschaft einbringen.
Sparkassen sollten wieder für die Bausparkunden und nicht für die Anteilseigner da sein. Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparvertrages unserer Meinung nach nichts verraten, hat sich der BGH zugunsten der Wohnungsbaugesellschaften durchgesetzt. Damit ist es ihnen möglich, auch nicht vollständig gespeicherte Verträge spätestens zehn Jahre nach der Vertragsvergabe zu beenden.
Dabei sollte deutlich sein, dass die Bauunternehmen nun ihre Portfolios durchsuchen und alle in dieses Netz passenden Aufträge stornieren werden. Es versteht sich von selbst, dass dies das Bauen im Bestand nicht verbraucherfreundlicher und besser machen wird.
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