Mein Beispiel: Ich bin derzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals beschäftigt. Da ich noch 20,5 Tage Urlaub habe, könnte ich mir prinzipiell den ganzen Monat November ersparen. Nun wurde mir eine neue Anstellung bei einem anderen Auftraggeber vorgeschlagen, wo ich am 01.12.2012 beginnen soll (Vertrag mit Unterzeichnung ist bereits auf dem Weg zu mir).
Weil ich meinen Vertrag bedauerlicherweise nicht richtig stornieren kann und meinen Ferienanspruch im Monat November ganz in Anspruch nehmen kann und bereits mit meinem neuen Dienstgeber beginnen kann (schade eigentlich wäre ein Doppelsalär zur Adventszeit toll ), dachte ich darüber nach, meinem Dienstgeber einen Aufhebungsvertrag zu unterbreiten, der mein Dienstverhältnis zum 30. November ausläuft.
Damit dies für meinen derzeitigen Auftraggeber ein wenig attraktiv wird, würde ich dann im Austausch auf meinen Ferienanspruch verzichtn. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es gute Gründe für den Auftraggeber gibt, mich früher gehen zu laßen? Drei) Was geschieht, wenn ich den neuen Anstellungsvertrag am 01.12. unterzeichne und mein aktueller Mitarbeiter mich nicht früher gehen lässt?
Background ist, dass mein aktueller Auftraggeber aufgrund des akuten Personalmangels wahrscheinlich sehr daran interessiert ist, dass ich nicht so lange wie möglich hingehe / lebe, bis ein Ersatzmann ermittelt wird. Gestalten Sie Ihr persönliches Auflösungsschreiben für Ihren Anstellungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages begehen Sie eine Vertragsverletzung, da Sie erst am 01.01.2013 beitreten können.
Wieso kannst du dort nicht am 01.01.2013 anfangen? - Die Agios AG kann Ihren gesamten Ferienaufenthalt und eventuell auch Mehrarbeit aus betriebswirtschaftlichen GrÃ?nden stornieren und Ihnen diese auszahlen. - Die Materie mit dem Aufhebungsvertrag ist die günstigste Alternative, aber auch die AG muss sich nicht damit befassen. Ich kann nicht antworten, ob es vor einem Gerichtssaal akzeptabel wäre, dass Sie vollständig auf Ferien oder Urlaubsgeld verzichten.
Der Beginn zum 01.01. 13 geht nicht so weit, dass ich eigentlich vor allem gleich beginnen möchte / zum 01.11. . Auf die freiwillige Mission des Urlaubs: Ich beabsichtige nicht, ja vor Gericht zu sagen, aber es ist mir bereits jetzt deutlich, dass die AG dort eine 100%ige Absicherung haben möchte. Das Arbeitsgericht kann Ihnen helfen, sich gegen die Nichterteilung von Urlaub zu verteidigen, sofern keine gegenteiligen dringenden Unternehmensanforderungen vorliegen.
Mitte Okt. sollten Sie jedoch auf jeden Falle in die Flure gehen und einen Feiertag anmelden (falls dies nicht bereits erfolgt ist). Im Idealfall für den Monat dez dez. Allerdings gibt es Trick17-Rezepturen für den Aufhebungsvertrag, bei denen für die AG eine verhältnismäßig große Betriebssicherheit vorlag. Die Problematik ist, dass du an deine Ankündigungsfrist geknüpft bist.
Wenn du also nicht vor dem 01.01. 2013 reinkommst. Sie können sich nicht gegen die Kündigung des Urlaubs aus betriebswirtschaftlichen GrÃ?nden zurÃ??ckhalten - die AG ist dazu bedauerlicherweise befugt (Sie haben auch den Grund angegeben). Der neue Kontrakt kann auch eine Bestimmung enthalten, die Sie am 01.01.2013 oder früher, d.h. am 01.12.2012, eingeben werden.
Ich kann einem Anwalt nur raten, den Urlaub in einem Aufhebungsvertrag freiwillig aufzugeben. "Ich kann meinen Job nicht richtig aufgeben und meinen Ferienanspruch ganz im Monat November nehmen und kann schon bei meinem neuen Chef beginnen (schade eigentlich wäre ein doppelter Lohn zur Adventszeit toll)"" Das können Sie nicht, denn während des Ferienaufenthaltes ist die Arbeit untersagt.
Der Arbeitnehmer darf während des Ferienaufenthaltes keine dem Zweck des Urlaubes zuwiderlaufende Erwerbsarbeit verrichten. Frag deinen neuen Auftraggeber, was er einem seiner Mitarbeiter empfehlen würde, der sich in deiner Lage befinden würde. Unsinn, die eigene Kündigung des Auftragnehmers begründet nicht den Rücktritt von einem bereits bewilligten Urlaub. Richtig, die Kündigung des Auftragnehmers allein begründet in keiner Weise den Rücktritt von einem bereits bewilligten Urlaub.
ABER HIER WURDE NOCH KEIN FEIERTAG EINGEREICHT! EINE AG KANN AUCH URLAUB AUS DRINGENDEN BETRIEBLICHEN GRÜNDEN ABLEHNEN.
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