25 Prozent der über 69 Jahre alten Eigenheimbesitzer sind mit der Baudarlehensfinanzierung belastet.
Für die Alterssicherung empfiehlt es sich, für das Eigenheim zu werben und während des Erhalts der Rente frei im eigenen Haus oder in einer Wohnanlage zu wohnen. Ein realistischer Entschuldungseffekt ist während des Rentenentzuges kaum möglich, so dass die Verwandten die Last zusammen mit der Liegenschaft übernehmen werden. Häufig findet die Rückzahlung des Wohnungsbaudarlehens nicht in der urspruenglich vorgesehenen Form statt, da der Eigenheimbesitzer oder Grundstückskäufer aufgrund von Krankheiten oder vorübergehender Erwerbslosigkeit weniger Mittel zur Verfuegung hatte als errechnet.
Lehnt die frühere Teilhaberbank eine Verlängerung ab, erhalten Hauseigentümer oft weitere Darlehen, um ihre Verbindlichkeiten aus dem Immobiliendarlehen angemessen erfüllen zu können. Die zusätzlichen Darlehen sind fast immer teuerer als die originäre Baufinanzierung und haben zur Folge, dass die Liegenschaft bis zum Pensionsalter in der Regel nicht wie vorgesehen voll amortisiert wird.
Vorteilhafter ist es, bei der Rückzahlungsplanung des Immobiliendarlehens Rückstellungen zu bilden, so dass bei längerer Krankheit oder vorübergehender Erwerbslosigkeit keine zusätzlichen Kreditaufnahmen erforderlich sind. Wenn die Plankosten nicht anfallen, kann das Geldbetrag für außerplanmäßige Tilgungen verwendet werden. Daraus ergibt sich unweigerlich fast jede Immobilie, so dass der Eigentümer genügend Rückstellungen aufbauen sollte, um sie nicht vollständig durch ein weiteres Wohnungsbaudarlehen zu refinanzieren.
Zur Erzielung eines möglichst vorteilhaften Zinssatzes für die Baukostenfinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungen an der Liegenschaft ist es empfehlenswert, sofort nach dem Erwerb oder der Vollendung der Liegenschaft einen Bausparvertrag abzuschließen. In den letzten Jahren sind die Hypothekarzinsen für Wohnungsbaudarlehen an Eigenheimbesitzer dramatisch gefallen. Trotz der zu entrichtenden Frührückzahlungsstrafe ist es daher zweckmäßig, ein bestehendes Immobiliendarlehen umzuwidmen und von den derzeit vorteilhaften Zinssätzen zu unterlegen.
Die Umschuldung des Immobiliendarlehens kann nach Ablauf der Festschreibungszeit und bei längeren Festschreibungszeiträumen nach zehn Jahren ohne Verrechnung von Verzugszinsen erfolgen. Ein Verbleiben bei der vorherigen Hausbank ohne einen weiteren Kreditvergleich ist nicht empfehlenswert. Natürlich ist es nach wie vor möglich, Schulden während der Pensionszeit umzuschulden, obwohl die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit der Pensionäre aufgrund ihres niedrigen Verdienstes als niedriger einstufen als die der arbeitenden Bewerber und eine entsprechende Zinsprämie verlangen.
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