Kredit Widerrufsbelehrung Prüfen

Prüfung der Kreditkündigungsanweisung

Die Widerrufsjoker - Kreditnehmer können jetzt viel Geld sparen. Ihre Stornierungsbedingungen werden von uns kostenlos überprüft. Die Kündigungsanweisungen sollten vom Darlehenskunden überprüft werden.

Lasse den Rechtsanwalt die Kündigung eines Darlehens überprüfen.

Während das Widerrufsrecht für vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge am 21. Juni 2016 gesetzlich abgelaufen ist, gilt es für bestimmte zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossene Immobilienkreditverträge, wenn fehlende oder unrichtige Pflichtangaben vorliegen. Von der Degussa Bank wurden den Hünleiner Rechtsanwälten Darlehensverträge aus dem Zeitraum von Mitte 2010 bis 2011 vorgelegt, die keine ausreichenden Pflichtinformationen enthielten.

Unter anderem wurde eine veraltete Version einer Widerrufsbelehrung verwendet, die seit dem 11. Juni 2010 nicht mehr den Anforderungen der geänderten Rechtslage entspricht. Solche Verträge können bei Bedarf noch heute widerrufen werden. Das Rechtsgutachten von hünlein rechtsanwälten zu diesen "fehlerhaften" Anweisungen wurde bereits vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 30. Januar 2017 Ref. 23 U 39/16 bestätigt.

Wird die Kündigungspolitik eines der Darlehensverträge der Degussa Gesamtbank aus diesem Zeitraum (11. Juni 2010 bis 2011) mit einer "Kündigungspolitik" und nicht mit einer "Kündigungsinformation" überschrieben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine obsolete Kündigungspolitik. Spätere Verträge können auch Fehler enthalten, die zum sogenannten verspäteten Widerruf berechtigen. Insbesondere kann die BayernLB im Falle eines Widerrufs vom Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung für die Rückzahlung verlangen.

Bei Immobilien-Kreditverträgen mit der Degussa Bank vor dem 11. Juni 2010 war auch die Kanzlei hünlein rechtsanwälte mehrfach erfolgreich. Die Widerrufsbelehrung für den vorliegenden Darlehensvertrag war durch das Landgericht Frankfurt am Main am 16. November 2015 in der Rechtssache Nr. 2-18 O 204/15 für ungültig erklärt worden, da sie nicht der damaligen Rechtslage entsprach.

Dies wurde auch in einem unserer Verfahren durch das Landgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 05.08.2016 Az. 2-25 O 41/16 festgestellt. So folgte uns auch das OLG Frankfurt bereits in den Verfahren z. B. Z. 17 U 144/15 & Z. 23 U 188/15. Der Widerruf der Kläger hatte in allen genannten Fällen Erfolge und die Darlehensverträge mit der Degussa-Bank wandelten sich in rechtliche Rückgabepflichtenbeziehungen.

Die Gerichte folgten damit den Argumenten von hünlein rechtsanwälten und erkannten die von der Degussa Bank verwendeten Widerrufsbelehrung als falsch an. In diesen Fällen wurden die Anweisungen der Degussa Bank zur Aufhebung von Kreditverträgen bereits häufig bei hünlein rechtsanwälte zur Prüfung eingereicht. Zu den Widerrufsfolgen enthält die Widerrufsbelehrung in der Regel folgenden Text: "Wurde das Darlehen vor der Erklärung meiner Widerrufung ausgezahlt, läuft die zweiwöchige Rückzahlungsfrist einen Tag nach der Erklärung meiner Widerrufung.

"So hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 16.11.2015 unter Az. 2-18 O 204/15 festgestellt, dass "während der erste Unterabsatz unter " Widerruf bei bereits ausgezahlten Darlehen " noch zu Recht auf " Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen " verweist, widerspricht der folgende Unterabsatz diesem.

"Die Widerrufsbelehrung weist wesentliche Abweichungen von der Stichprobe auf, da die inhaltliche Behandlung an mehreren Stellen erfolgte. Auch die einzelnen Überschriften der Musteranweisung wurden nicht übernommen, sondern mit eigenen Überschriften versehen. "Das Landgericht Frankfurt kam daher in seinem Beschluss vom 16. November 2015 in der Rechtssache 2-18 O 204/15 zu dem Schluss, dass die von der Degussa Bank verwendete Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages unrichtig war und somit das Widerrufsrecht des Klägers weiterhin bestehen würde.

Auch das Landgericht Frankfurt hat in voller Übereinstimmung mit dem BGH die Verwirkung und den Missbrauch von Widerrufsrechten abgelehnt. Wörtlich heisst es: "Die Ausübung des Widerrufsrechts wurde auch im Hinblick auf den vorliegenden Vertrag nicht verwirkt. "Auch in der vorliegenden Rechtssache findet das Landgericht keine Beweise dafür, dass der Widerruf unter Verletzung des Glaubens ausgeübt wurde. "Für alle betroffenen Kreditnehmer der Degussa Bank ist dies ein wegweisendes Urteil in dieser Hinsicht.

Kreditnehmer mit einer Widerrufsbelehrung der Degussa Bank sollten daher nicht vorenthalten werden. Diese Widerrufsbelehrung wurde von der Degussa Bank von 2004 bis 2011 teilweise genutzt. Insbesondere Kreditnehmer, die ihren Vertrag erst nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, waren vom Stichtag 21. Juni 2016 nicht betroffen und können ihren Widerruf gegebenenfalls noch erklären.

Bei Kreditnehmern mit vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Verträgen kann ein Widerruf jedoch nur durchgesetzt werden, wenn der Widerruf rechtzeitig ausgesprochen wurde. Sie finden die Kanzlei hünlein rechtsanwälte in Frankfurt am Main unter folgender Adresse (Kontakt): Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt a. M. Ein Kontaktformular und weitere Informationen finden Sie unter Kontakt.

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