Offene Kreditvereinbarung mit dem Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt? Ist der Saldo vom Lohn abzuziehen?
Fragestellung: Im Monat Mai dieses Jahr habe ich von meinem Arbeitgeber ein Kredit in Höhe von â'¬4000 net erhalten. Dies bezahle ich mit 235 â' monatlich und alle 3 Monaten bezahle ich eine zusätzliche Ratenzahlung meines Bonusses. Darf der Arbeitgeber den ausstehenden Geldbetrag von meinem letzen Lohn zurückhalten?
Mit Ihrem Arbeitgeber über haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen. über 3. 000 â'¬. Die Vereinbarung enthält eine Bestimmung, die den gesamten Betrag an Rückzahlung fällig weiterleitet, wenn entweder Sie oder Ihr Arbeitgeber Rückzahlung. Solch ein Kontrakt gilt für Arbeitgeberkredite üblich. Die Arbeitgeberin kann in diesem Falle den Darlehensbetrag auf Ihr Entgelt anrechnen ( 387 BGB), da es sich sowohl um den Entgelt als auch um die Geldforderung der Kreditschuld handelnd.
Beim Arbeitslohn existiert die Eigenschaft, dass der Arbeitgeber den Arbeitslohn nur bis Pfändungsgrenze ( 394 BGB) verrechnen kann, d.h. er kann den Arbeitslohn behalten, aber ein Basisbetrag, den Sie zum Wohnen benötigen und den das Recht festlegt, muss an Sie ausbezahlt werden. Wenn Sie Single sind, ist beträgt von Ihrem Gehalt 989,99 â' an Sie zu zahlen, wenn Sie geheiratet sind, ist es bereits der erste. 359,99 â' ¬.
Wenn du ein Kind hast, erhöht sich der Preis wieder, zum Beispiel auf 1569,99 â' für zwei Söhne. Zusammenfassend ist die Beantwortung Ihrer Frage: Der Arbeitgeber kann einen Teil Ihres Gehalts behalten. Sie kann in diesem Falle von Ihrem Arbeitgeber nur unter Hälfte aufbewahrt werden. Wenn also der Bonuss nicht ausgezahlt wird, sondern etwa nur wegen der Betriebszugehörigkeit, kann er vollständig beibehalten werden, sofern aus Pfändungsgrenzen nicht berührt wird (siehe oben).
Die Abtretungserklärung aus einem Privatdarlehen erkennt der Arbeitgeber nicht an.
Beim näheren Betrachten des Vertrags bemerkte ich die Klauselabtretung. Ich habe den Arbeitgeber über diese Aufgabe informiert, aber der Arbeitgeber hat mir schriftlich mitgeteilt, dass er diesen Darlehensvertrag nicht akzeptiert hat und dass im Anstellungsvertrag auch festgelegt ist, dass eine Aufgabe nur mit dem Vertrag des Auftraggebers übertragen werden darf. Ich habe diesbezüglich meine Frage. Sind dieser nachfolgend erwähnte Darlehensvertrag (eins zu eins abgeschrieben!!!) und die damit verbundene Zessionserklärung rechtswirksam?
Darf sich der Arbeitgeber darauf nur mit SEINEM VERTRAG berufen, um die Wirksamkeit der Zessionserklärung für rechtsgültig zu erklÃ??ren und damit abzulehnen, oder gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber nachher das AbTRET' UNG anerkennt und seine VEREINBARUNG auch mit Zahlung des Betrags zurÃ?ckgibt oder akzeptiert. Ich möchte die Frage stellen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, arbeitsvertraglich zu agieren (wenn er die Zustimmung des Arbeitgebers, auch keine Übertragung, nicht gibt) oder kann der Arbeitgeber seine Zustimmung danach, wenn die Übertragung eintrifft, durch Zahlung des Pfändungsbetrags erteilen?
Die Kreditgeberin stellt dem Kreditnehmer (Hypothekengeber) ein Kredit in der Größenordnung von EUR 20.000 (in Worte zweiundzwanzigtausend Euro) zur Verfügung. Die Lohnforderungen des Darlehensnehmers werden an den Kreditgeber abgetreten, der diese Abtretung als Sicherheit für das Kreditgeschäft anerkennt. Der Kreditgeber darf sich von den übertragenen Forderungen nur dann überzeugen, wenn der Kreditnehmer mit der Tilgung des Kredits oder der vertraglich festgelegten Kreditraten in Rückstand ist.
Die Forderung des Kreditnehmers gegen seinen Arbeitgeber unter Beachtung der Beschlagnahmungsfreiheit nach § 850c ZPO. Stelle jetzt deine momentane Anfrage und erhalte eine rechtlich verbindliche Anwort von einem Anwalt. Schwierig ist die Zulassung eines solchen Entsendungsverbots in einem Anstellungsvertrag. Sie hängt davon ab, ob das Entsendeverbot einzeln verhandelt wurde oder in einem Formular eines Arbeitsvertrages ist.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) (Urteil vom 13.07.2006, DB 2006, 2345) ist ein Verbot der Abtretung in einem Formvertrag ungültig, wenn ein berechtigtes Nutzungsinteresse, d.h. hier der Arbeitgeber, nicht vorliegt oder die berechtigten Interessen des Vertragspartners, d.h. des Mitarbeiters, vorherrschen. Weil das Verbot der Abtretung in einem Formular-Arbeitsvertrag die ökonomische Freiheit des Mitarbeiters, zu arbeiten, d.h. Löhne für die Aufnahme eines Kredits zu vergeben, beträchtlich einschränkt, betrachte ich das Verbot der Abtretung als wirkungslos.
Wurde die Bestimmung jedoch einzeln verhandelt, so gilt das Zessionsverbot. Egal ob es sich um eine einzeln verhandelte oder um eine Bestimmung in einem Formular-Arbeitsvertrag handelt, Sie werden es wahrscheinlich nur in einem Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber aufgrund der Übertragung erfährt. Zuerst sollten Sie vom Arbeitgeber eine Auszahlung verlangen, indem Sie erklären, dass die Abtretungsklausel ungültig ist und eine Frist setzen.
Lieber Rechtsanwalt, vielen Dank für die kurze Beantwortung, die ich auch so interpretiert habe, dass die Wahlfreiheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt würde, wenn er den Arbeitgeber jedes Mal fragen müßte, ob er einen Darlehensvertrag abschließen könnte. Daher kehre ich auf die erste Fragestellung zurück, ob der Darlehensvertrag rechtsgültig wäre, nach BGB gibt es keine formgerechte Gestaltung, und die damit zusammenhängende zeitliche Abgrenzung.
Soll dieser Darlehensvertrag wie ein Bankdarlehen oder ein anderer Kredit behandelt werden und die enthaltene Übertragung (auch wenn ein Familienangehöriger den Kredit in Anspruch nimmt) entsprechend zu betrachten sein! Ich fürchte, dass der mit meiner Krankenschwester abgeschlossene Darlehensvertrag nicht als solcher anerkannt wird....
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum