Ersetzen Sie bis zum 31. Dezember und nutzen Sie! Kreditanstalten wie die L-Bank sind seit dem Jahr 2002 dazu angehalten, die Kreditnehmer beim Abschluss eines Immobilienkreditvertrages über ihr Widerspruchsrecht ausführlich zu unterrichten. Im Falle eines grundsätzlichen Verstoßes gegen die Anforderungen des Bundesgesetzgebers an die entsprechenden Anweisungen können diese ungültig sein. Dabei bleibt das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht des Konsumenten bestehen.
Bereits mehrmals hat der BGH die Widerrufsbelehrung für ungültig befunden. Schätzungen zufolge sind 80% der Anweisungsformulare für Immobilienkreditverträge in Deutschland fehlerhaft und können daher im Zweifelsfall ungültig sein. So haben Kreditnehmer in wirtschaftlich schwierigen Phasen auf dem europÃ?ischen Finanzmarkt die Möglichkeit, ihr VertragsverhÃ?ltnis zu lösen, ohne eine teure Vorauszahlungsstrafe zu zahlen. Dies geschieht nur im Falle einer Kündigung und soll den frühzeitigen Austritt ahnden und das Kreditunternehmen für seinen Zinsverlust entschädigen.
Angesichts der Tatsache, dass die europäische Währungspolitik derzeit sehr interessante Rahmenbedingungen für Neuinvestitionen für Kreditnehmer schafft, sollte diese Option erwogen werden. Das " unbefristete " Rücktrittsrecht zu den unter der bisherigen Gesetzeslage stehenden Aufträgen läuft am Sonntagabend aus. Dies war für die Kreditanstalten besonders unangenehm, da es den wirtschaftlichen Verlust unberechenbar machte.
Dem Gesetzeswechsel ging daher eine starke Lobbytätigkeit der Kreditanstalten voraus. Aufträge mit der L-Bank können bis zum 22. Juli gekündigt werden! Für den Kreditnehmer der L-Bank könnte es weiterhin möglich sein, den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Die Weisungen der Banken beinhalten aus unserer Sicht Irrtümer, die einen Rücktritt ermöglichen können.
Auf dem Formular der L-Bank steht: "Ihr Rücktrittsrecht verfällt verfrüht, wenn der Auftrag von beiden Parteien auf deren ausdrückliche Aufforderung hin ausgeführt wurde, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausübt haben. Die Widerrufsfrist beginnt nach den Formblättern der L-Bank erst, wenn die Gesellschaft ihren Informationsverpflichtungen nach § 321c BGB nachgekommen ist.
Eine solche Nummer darf natürlich ein Finanzinstitut nicht untergraben. Die Bezugnahme ist fehlerhaft und nicht dazu geeignet, den Kreditnehmer über sein Rücktrittsrecht zu unterrichten. Eine erfolgreiche Widerrufung setzt eine gründliche Vorkehrung und einen professionellen Umgang mit Kreditanstalten wie der L-Bank voraus. Der Kreditnehmer sollte von einem willkürlichen Rücktritt wegen der drohenden Gesetzesverkürzung Abstand nehmen.
In einem ersten Prozessschritt zum Widerspruch bietet sich eine kostenfreie und nicht verbindliche vorläufige Prüfung Ihrer Vertragsdokumente an.
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