Oder: Für die Laufzeit der Weiterbildungen erhält der Mitarbeiter Sonderurlaub und insgesamt ein Wert in Höhe von EUR...........................................................................aber keine Zahlung der Vergütungsfortzahlung. Wenn der Auftraggeber die Weiterbildungskosten vollständig erreicht hat übernommen und wenn der Auftragnehmer durch die Weiterbildungen einen Berufsvorteil erreicht hat, so dass er ihn auch bei einem dritten Auftraggeber nutzen kann, sind die Weiterbildungskosten vom Auftragnehmer zurückzuzahlen, wenn er Arbeitsverhältnis kündigt oder wenn er aus wichtigem Grunde vom Auftraggeber wird gekündigt und nach folgendem Maß: Bei einer Weiterbildungsdauer von bis zu 2 Monate ohne Verbindlichkeit zur Arbeitserfüllung gibt es kein Rückzahlungsverpflichtung, wenn die Arbeitsverhältnis nach Ende der Weiterbildungszeit mindestens ein Jahr und bei einer Weiterbildungsdauer von bis zu 4 und unverbindlichen zur Arbeitsplatzleistung existiert kein Arbeitsverhältnis, wenn eine solche nach der Weiterbildungszeit existiert.
Es bestehen 2 Jahre; bei einer Ausbildung von bis zu 6 Monate ohne Bindung an die Arbeitsergebnisse existiert keine Rückzahlungsverpflichtung, wenn die Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung mindestens 3 Jahre existiert. Auftraggeber und Angestellter erklären übereinstimmend, O dass durch die Weiterbildungsmaßnahme der Mitarbeiter keine Berufsvorteile erlangt werden, so dass eine Rückzahlungsverpflichtung nicht existiert; O dass durch die Weiterbildungsmaßnahme der Mitarbeiter ein beruflicher Nutzen erlangt wird, den sie auch im Sinne eines dritten Auftraggebers nutzen kann und damit die oben genannten Rückzahlungsverpflichtung vom Auftragnehmer erkannt wird. b) Fällige Rückzahlungsforderungen des Auftraggebers werden mit noch offenen Restansprüchen der Auftragnehmer verrechnet.
Es ist die Aufgabe des Auszubildenden, das angestrebte Weiterbildungsziel unter während der Weiterbildung zu verwirklichen. Die Auszubildenden müssen die abgestimmten Lehrveranstaltungen absolvieren, das Lehr- und Lernmaterial und die damit verbundenen Ausbildungsarbeiten erlernen durchzuführen Die Praktikantin oder der Praktikant hat dem Auftraggeber alle Auskünfte über jederzeit die Weiterbildung und das erworbene Wissen sowie auf Anfrage Zugang zu den Weiterbildungsunterlagen unter gewähren zu erteilen.
Sofern der Auftraggeber die Kosten der Weiterbildung unter übernimmt vollständig übernimmt, hat er das Recht, die Rückgabe der Weiterbildungsunterlagen zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für in diesem Falle eine Vorschrift zu machen, die zur Unwirksamkeit der Schriftform auf nächsten kommt.
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