Er hat einen Teilsummenbetrag von EUR 9.000,- unmittelbar an das Handelsunternehmen gezahlt. Der verbleibende Restkaufpreis von 14.800 wurde durch einen Kreditvertrag, den er mit einer Hausbank des Autoherstellers abgeschlossen hat, und durch die Mediation des Automobilhändlers finanziert. Die Dokumente für den Kreditvertrag wurden mit den üblichen Informationen zum Thema Europäische Verbraucherkredit und einer Widerrufserklärung versehen.
Die Klägerin hat mit Schreiben vom 30. März 2016 ihre Absichtserklärung zum Abschluß des Kreditvertrages widerrufen und die Hausbank aufgefordert, den Kreditvertrag unter Setzung einer Frist zurückzunehmen. Nachdem die Hausbank sich weigerte, reichte er eine Strafanzeige ein. Unter anderem fordert er die Tilgung von ca. 17.300 , d. h. die geleistete Vorauszahlung von ca. EUR 7.000 sowie die Zahlung von Teilzahlungen von ca. EUR 9.300.
Die Klägerin ist der Ansicht, dass sie für die dreijährige Nutzung des Fahrzeuges keine Ausgleichszahlung entrichten muss. Die Klägerin wurde in erster Linie zum Teil für richtig befunden. Mit Beschluss des Landgerichts Berlin hat die BayernLB rund 12.400 Euro an die Klägerin zurückgezahlt. Die Rückerstattung der gezahlten Beträge gegen Fahrzeugrückgabe erfolgt durch den Käufer des Fahrzeuges, der jedoch für den Zeitraum, in dem er das Auto benutzt hat, eine Ausgleichszahlung leistet.
Der Widerspruch muss prinzipiell innerhalb von zwei Kalenderwochen erfolgen. Allerdings begann die Rücktrittsfrist nicht zu laufen, da dem Antragsteller als Konsument nicht die notwendigen Pflichtinformationen zur Kenntnis gebracht wurden. Erstens wurde der Antragsteller nicht eindeutig und umfassend über alle Kündigungsmöglichkeiten des Vertrags durch Mitteilung informiert.
Dabei gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Konsument den Kaufvertrag als so genannte Dauerschuld aus wichtigen Gründen auflösen kann. Nicht überzeugend ist die entgegengesetzte Meinung anderer Landesgerichte (Braunschweig, Stuttgart und Köln), nach der dieses Sonderkündigungsrecht nicht geklärt werden muss. bei vorzeitiger Beendigung die Frühtilgungsstrafe, die die BayernLB als Entschädigung für dadurch verlorene Zinszahlungen erhalten würde.
Eine detaillierte Angabe der finanzmathematischen Formeln durch die Hausbank ist nicht erforderlich. Es muss jedoch mindestens klar sein, nach welcher Methodik die jeweilige Gesellschaft die Kalkulation durchführen will. Aufgrund des effektiv ausgesprochenen Widerspruchs konnte die Klägerin die geleistete Vorauszahlung und die geleisteten Zahlungen in der Gesamthöhe von ca. 17.300 ? zurückfordern. Die aus dem Kreditvertrag resultierenden Zinsverbindlichkeiten in der Größenordnung von ca. EUR 1000 sind jedoch von diesem Wert abzusetzen.
Es handelt sich um einen mit dem Kreditvertrag verknüpften Verkaufsvertrag. Die Antragstellerin prüfte nicht nur, ob das Auto einwandfrei funktioniert und die zugesagten Merkmale aufweist, sondern benutzte das Auto auch permanent. Einem Kunden sollte die Ausübung seines Widerrufsrechts nicht verwehrt werden, wenn er fürchten musste, dass er Schadenersatz zahlen müsste, wenn er die Waren nur so inspiziert hätte, wie er es in einem Geschäft tun könnte.
Nutzt er die Waren jedoch in einem Maße, das über die Möglichkeit eines Ladengeschäftes hinausgeht (bei einem Fahrzeugkauf, z.B. durch eine Testfahrt mit rotem Nummernschild), hat er eine Wertaufholung zu zahlen. Der Betrag dieser Kompensation ist auf der Grundlage der zurückgelegten Fahrleistungen zu veranschlagen und beträgt auf der Grundlage einer annähernden Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 250 000 km etwa 3900 ?.
Die Aufrechnung führt zu dem an den Antragsteller vergebenen Gegenwert.
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