Sollte eine widerrufliche Belehrung aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit unwirksam sein, so hat die 14-tägige Widerspruchsfrist - auf die der Konsument normalerweise nur Anspruch hat - nie angefangen zu funktionieren. Das bedeutet, dass die Kündigung von Verträgen auch heute noch ohne Entrichtung der im Falle einer Kündigung geltenden vorzeitigen Rückzahlung möglich ist. Häufig hat sich der BGH in korrespondierenden Prozessen der Meinung der Anwälte der Kläger angeglichen und die Widerrufsanweisungen als unzulänglich und damit unwirksam deklariert.
Abweichende Regelungen zum Rechtsmodell wurden in den Widerrufsbelehrungen 2009 von AXA festgestellt. Bereits an dieser Position kann der Kreditnehmer seine Dokumente selbst auf typischerweise auftretende Irrtümer prüfen und so erste Hinweise auf einen möglichen erfolglosen Rücktritt finden. Die von AXA herausgegebenen Dokumente enthalten folgenden Wortlaut für den Beginn der Frist: "Die Dauer des Widerrufs fängt spätestens mit dem Eingang dieser Erklärung an.
"â??Dieser Absatz macht dem Konsument, der Ã?ber den Zeitpunkt des Beginns seiner KÃ?ndigungsfrist unmissverstà ndlich informiert sein muss, jedoch nicht deutlich, unter welchen Bedingungen der genaue Zeitpunkt des Beginns der Frist liegen soll. Der Wortlaut ist unbestimmt und kann daher den Forderungen des gesetzgeberischen Vertreters an die erforderliche Klarheit kaum gerecht werden. Darüber hinaus ist es für den rechtlich ungeschulten Käufer möglicherweise nicht ersichtlich, was diese Art von Transaktion ist.
Im Zweifelsfall würde er dann den Gutachter einholen, was der Gesetzgeber vermeiden will. Damit kann die Ergänzung im Einzelnen wieder gegen den Grundsatz der Klarheit verstoßen. Schliesslich informiert AXA in vielen Berichten über eine angebliche Schadenersatzpflicht des Auftraggebers für den Falle, dass nach Widerruf die "erhaltene Dienstleistung ganz oder zum Teil nicht oder nur in verschlechterter Form zurückgegeben werden kann".
Es kann daher keine Verpflichtung zur Entschädigung bestehen. Die Ergänzung wird daher wiederum als unnötig angesehen, was zu ihrer Unwirksamkeit impliziert. Durch nicht jede fehlerhafte Rezeptur in Widerrufsbelehrung wird der gesamte Text erlischt. Allerdings sollten sich die Anwender, die zunehmend Verdachtsmomente auf Irrtümer in ihren Dokumenten haben, an Fachleute wenden.
Erst auf der Basis einer umfangreichen juristischen Untersuchung kann eine ernsthafte Einschätzung der sehr persönlichen Erfolgsaussichten eines Widerrufs abgegeben werden. Bei uns erhalten Sie eine kostenfreie Vorabprüfung Ihrer Dokumente.
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