"Der Fristbeginn erfolgt unverzüglich nach Zugang dieser Mitteilung." "Der Zeitraum läuft nach dem Empfang der unterzeichneten Kreditverträge durch das[Kreditinstitut]." wurde bereitgestellt." - der Vertrag, der/die schriftliche(n) Antrag(e) auf den Vertrag oder eine Kopie der Vertragstransaktion oder der Antrag(e) auf den Vertrag wurde/wurden zur Verfuegung gestellt". "Der Zeitraum fängt einen Tag an, nachdem Sie uns den unterzeichneten Kreditvertrag / Antrag zugesandt haben."
"Der Vertrag wird an dem Tag geschlossen, an dem der unterzeichnete Darlehensvertrag beim Kreditinstitut eingeht." "Der Rücktritt ist als nicht vollzogen anzusehen, wenn das Kreditverhältnis nicht innerhalb von zwei Tagen getilgt wird." - eine Kopie des Vertragsdokuments zur Verfuegung gestellt bzw. geliefert wurde."
Die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungspolicen basieren weiterhin auf dem Versicherungsmodell. Alle anderen Vertragsdokumente, wie z.B. die Belehrung über den Widerspruch, hat der Auftraggeber erst nach Erhalt der Versicherungspolice erhalten. Wurde der Konsument jedoch nicht ausreichend über seine Rechte informiert, kann er noch heute vom Vertrag zurücktreten.
Daher kommt dem Zeitpunkt, in dem der Vertragsabschluss erfolgt ist, bei der Bewertung des Rücktritts eine entscheidende Bedeutung zu. In den seltensten Fällen wird die Anweisung zum Objekt völlig unterdrückt. Ein falscher Wortlaut oder formaler Fehler ist dagegen bei falschen Widerrufsanweisungen üblicher. Eine Nichtigkeitserklärung einer Transaktion, wie z.B. der Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages, im rechtlichen Sinn besagt, daß die Transaktion von Anfang an als null und nichtig gilt.
Für die Ungültigkeit eines Vertrages gibt es vier unterschiedliche Ursachen. Nichtigkeitsvorwürfe entstehen immer dann, wenn Mängel in der Rechtsfähigkeit, dem rechtsverbindlichen Testament, dem inhaltlichen Gehalt oder der Vertragsgestaltung zu finden sind. Bei Lebensversicherungen von 1994 bis 2007 kommt der Formularform eine besondere Bedeutung zu.
Wurde bei der Unterrichtung des Versicherten über sein Rücktrittsrecht ein formaler Irrtum begangen, kann der Auftrag für nichtig befunden werden. Nachfolgend finden Sie Beispiele für fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die zur Unwirksamkeit dieser Lebensversicherungsverträge in der Folge beitragen können. Da viele der Policenmusterverträge wesentliche Irrtümer in der Gestaltung oder Gestaltung der Widerrufsbelehrung aufweisen, ist bei vielen dieser Lebensversicherungspolicen ein Widerruf nach dem BGH-Urteil möglich und eine Einsichtnahme in die Vertragsdokumente erstrebenswert.
Typprüfungen in der Lehre vom Einspruchsrecht können Sie in : : Die Widerspruchsfrist: Aus einem falschen Wortlaut der Widerrufserklärung geht oft nicht hervor, dass es völlig ausreicht, den Einspruch innerhalb der genannten Fristen (14 Tage bei Vertragsabschlüssen vor dem Stichtag 1. Januar 2004, 30 Tage bei Vertragsabschlüssen nach diesem Stichtag) einzureichen.
Das Widerrufsrecht muss nicht fristgerecht bei der Versicherung eintreffen, sondern nur innerhalb dieser Zeit erfolgen. Der Verweis auf die Schriftform: Seit 2002 wird beantragt, dass ein Widerspruch nur noch in schriftlicher Form beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss. Im konkreten Fall heißt das, dass eine E-Mail auch ausreicht, um eine Lebensversicherungspolice zu kündigen. Die Widerrufsbelehrung muss deutlich markiert und visuell vom restlichen Text getrennt sein.
Deshalb ist es immer sinnvoll, bei der Prüfung des eigenen Vertrages auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung einen Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass nichts verwirrt oder übersehen wird. Hier können Sie sich kostenlos eine erste Beratung zum Themenbereich Widersprüche in der Lebensversicherung einholen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum