Falsche Belehrung Widerrufsrecht

Unrichtige Weisung Widerrufsrecht

Fehlerhafte Anweisungen und WiderrufsrechtRechtliche Anforderungen machen korrekte Anweisungen schwierig. Falsches Widerrufsrecht - Vertragsrücktritt? Die Kreditnehmer haben seit dem 1. Januar 2002 auch ein Widerrufsrecht für Immobilienkredite. Das hat zur Folge: Auch bei den Kleinstschnitzern beginnt die in 355 Abs.

1 Nr. 1 Nr. 2 BGB genannte 14-tägige widerrufsrecht. Das Vertragsverhältnis ist ungültig. Bereits bis zum Stichtag des Jahres 2010 haben viele Zehntausende von Verbrauchern mit alten Krediten die Bankfehler genutzt, um ihre hochverzinslichen Kredite von zum Teil vier bis fünf Prozentpunkten auf das heute günstigere Zinssatzniveau von ein bis zwei Prozentpunkten umzustellen oder um Gelder aus längst zurückgezahlten Kontrakten zurückzugewinnen.

Das Widerrufsrecht für die alten Kontrakte ist am 23. Mai 2016 erloschen. Handelt es sich - wie hier gezeigt - um Aufträge mit einer falschen Rücktrittsbelehrung, die null und nichtig sind? Der Widerruf bei Immobilienkreditverträgen resultiert aus § 495 Abs. 1 BGB: Im Falle eines Verbraucherkreditvertrages steht dem Kreditnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Die Frist für den Widerruf ist in § 356b Abs. 2 BGB geregelt:

Wenn bei einem Immobilien-Verbraucherkreditvertrag die dem Kreditnehmer nach Abs. 1 zur Verfuegung stehende Tat nicht die obligatorischen Informationen ueber das Ruecktrittsrecht nach 492 Abs. 2 in Vebindung mit 247 Abs. 6 Nr. 2 des Einfuehrungsgesetzes in das BGB enthaelt, verlaeuft die Verlaengerungsfrist erst, wenn diese Informationen nach 492 Abs. 6 nachgeholt worden sind. In den in den Abs. 1 und 2 genannten Faellen betraegt die Ruecktrittsfrist einen Kalendermonat.

Die Widerrufsfrist für einen Immobilien-Verbraucherkreditvertrag endet längstens zwölf Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder nach dem in Abs. 1a angegebenen Datum, wenn dies nach Vertragsabschluss geschieht. Im Falle von Immobilienkreditverträgen nach 492 Abs. 1a S. 2 BGB in der vom I. Aug. 2002 bis zum einschl. des II. Juni 2010 gültigen Version, die zwischen dem I. Sept. 2002 und dem II. 2010 abgeschlossen wurden, endet ein fortgesetztes Widerrufsrecht längstens drei Jahre nach dem I. M. 2016, wenn der Fortbestand des Widerspruchsrechts darauf aufbauend ist, dass die dem Verbrauchervertrauensgeber erteilten Widerrufsbelehrungen nicht den zum Zei -chtzeitpunkt der Verabschiedung gültigen Vorschriften des BÃ?rgerlichen Gesetzbuches entsprechen.

Durch eine fehlerhafte Belehrung des Widerrufs wird hier kein Vertragsverhältnis zunichte gemacht - nur das Widerrufsrecht entsteht nicht, weil eine entsprechende Belehrung fehlt. Zur Vermeidung eines "unendlichen" Widerrufsrechts hat der Parlamentarier reagiert: Das Widerrufsrecht verfällt nach einer bestimmten Frist, auch wenn noch nie eine ordentliche Belehrung über den Widerruf erfolgt ist. Zusammenfassung: Im Fokustext den Text "Der Auftrag ist ungültig" weglassen.

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