Welche Einnahmen und Zuzahlungen erwarten Sie? Sie sollten Ihre Finanzierungen so gestalten, dass sie zu Ihrem Unternehmen passen und Sie sich die Tranchen auch in den kommenden Jahren noch leisten kann. Mit dem Gebäude kann sich der Baustart rasch verzögern, hier sollte man zum Beispiel lieber einen Dienstleister auswählen, der für die Lieferung des Kredits über einen möglichst weiten Zeitabschnitt keinen Zins benötigt.
Überlegen Sie, wie viel Kapital Sie einsetzen können. Weil viele Kreditgeber mit einem höheren Eigenmittelanteil günstigere Zinssätze anbieten. Bei niedrigen Zinssätzen, wie es derzeit der Fall ist, ist es sinnvoll, die günstigen Zinssätze für einen langen Zeitraum, etwa zehn Jahre oder länger, festzulegen. In vielen Fällen wird eine Rückzahlung von drei Prozentpunkten und mehr empfohlen. Gerade in Zeiten niedriger Zinssätze ist eine gute Rückzahlung besonders auffällig.
Weil bei tiefen Zinssätzen der zinsbedingte Anteil des Kreditzinses nicht so rasch fällt und somit auch der Rückzahlungsanteil nachlässt. Lieber gleich eine etwas höhere Rückzahlung aushandeln! Dies kann insbesondere in Tiefzinsphasen aussagekräftig sein, um sich für die zukünftige günstige Verzinsung zu absichern. Durch außerplanmäßige Rückzahlungen können Sie Ihre Restverschuldung auf einen Streich erheblich reduzieren.
Sie sind oft auf einen gewissen Teil der Gesamtkreditsumme pro Jahr fixiert, werden oft bis zu fünf Prozentpunkte als frei betrachtet, bei einigen Angeboten sind auch zehn Prozentpunkte kostenfrei möglich. Oftmals kann es Sinn machen, sich auf eine Änderung des Rückzahlungskurses zu einigen. Auf diese Weise können Sie Ihre Aufwendungen an Ihre Ertragssituation bei Änderungen anpaßen.
Mit vielen Kreditgebern können Sie den Rückzahlungssatz während der Darlehenslaufzeit bei Bedarfen bis zu doppelt so hoch kostenfrei ändern. Sobald Sie Ihre Finanzierungen gesichert haben, sollten Sie sich Ihr Darlehen mindestens einmal im Jahr ansehen, damit Sie nicht auf eine mögliche jährliche außerplanmäßige Rückzahlung aufgrund von Fahrlässigkeit verzichten.
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