Die Gelder sind nicht bei einer Autorität verfügbar und das Kreditgeschäft ist nicht unverzinslich. Ein Geschäftsplan ist Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Startkredits. Daher ist der Geschäftsplan ein besonders bedeutendes Dokument für den Unternehmer. Unterstützt werden "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen) und Start-ups, einschließlich der freien Berufe. Dabei handelt es sich um kleine und mittelständische Familien.
Mittelständische Unternehmen: Unter 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR oder einer Konzernbilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR. Kleinunternehmen: Unter 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. Stück Bilanz. Unter 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mio. EUR oder einer Konzernbilanzsumme von bis zu 2 Mio. EUR. Vorauszahlungen auf Leasinggegenstände sind ebenso zulässig wie Firmenwagen bis zu einer Höhe von EUR 16.000 für den Betrieb.
Für die Gewährung von Startkrediten sind die Länder verantwortlich. Teilweise werden Kredite nur auf subsidiärer Basis gewährt, d.h. wenn die Geschäftsbank sich anderweitig weigert, die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert. Häufig wird auch davon ausgegangen, dass der Unternehmer bereits andere staatliche Mittel, wie beispielsweise Investitionszulagen, erhalten hat. Die KfW-Bank (https://www.kfw.de/kfw.de. html) unterstützt auch Unternehmensgründungen.
Nebenbei bemerkt: Startkredite sind durch eine von der Öffentlichen Hand unterstützte Defizitgarantie unterlegt. Kleine Unternehmensgründer und Selbstständige haben es manchmal schwierig, einen geeigneten Kredit für ihr Start-up zu bekommen. Das Gleiche trifft auf diejenigen zu, die sich selbstständig machen wollen und ein Kredit benötigen. Mit dem so genannten "KfW-StartGeld" bietet die KfW Mittelstandsbank ein gutes Darlehensprogramm für Freelancer und kleine Unternehmer, die nicht mehr als einen Gesamtfinanzbedarf von bis zu EUR 50000 haben.
Zielgruppe des Programms sind Start-ups, Freelancer und Firmen, die seit weniger als drei Jahren auf dem Arbeitsmarkt sind und nicht mehr als 50000 EUR ausgeben müssen. Kleinunternehmen haben weniger als die Hälfte der Beschäftigten und eine Nettobilanzsumme von nicht mehr als 10 Millionen EUR oder einen jährlichen Umsatz von nicht mehr als 10 Millionen EUR.
Es werden alle Arten von Unternehmensgründungen gefördert. Allerdings dürfen Einsatzmittel (z.B. Lager) nur bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20000. Der " KfW-StartGeld " kann sicherlich eine nützliche Unterstützung für Start-ups sein.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum