Dieser Verpflichtungszeitraum weicht nach Ansicht des Landgerichtes Hamburg die vorher gegebene Widerrufsbelehrung so ab, dass sie völlig falsch ist, denn selbst ein vernünftiger und aufmerksam handelnder Konsument kann wegen der kommunizierten Verpflichtungsfrist nicht mehr mit Sicherheit feststellen, ob ihm dennoch ein Recht auf Widerruf des Konsumentenkredits zusteht. der Widerruf ist nicht möglich. Aus den derzeit bearbeiteten Verfahren wissen wir jedoch, dass die DSL-Bank im Jahr 2015 noch solche Vertragsformen genutzt hat.
Die Entscheidung des Landgerichtes Hamburg macht klar, dass sich die Kündigungsmöglichkeit von Kreditverträgen nicht auf alte Vereinbarungen begrenzt, die vor vielen Jahren geschlossen wurden. Es werden auch ganz aktuelle offensichtlich noch Vertragsformen mit falschen Widerrufsbelehrung benutzt und die betreffenden Konsumenten haben damit noch die Gelegenheit, die VertrÃ?ge zu widerrufen. In der Regel ist dies nicht der Fall.
Am 24.01.2018 entschied das Landesgericht Tübingen zugunsten der DSL Bank, einen Immobilienkreditvertrag aufzuheben (Az.: 2 O 250/15). Die im Jahr 2005 abgeschlossene Vereinbarung war im Jahr 2015 effektiv aufgehoben worden, da die in der Sperranweisung enthaltene "früheste" Formulierung falsch war und sich die Bank nach Angaben der Sozietät Hahn Rechtanwälte vom 22.03.2018 nicht auf die juristische Fiktion der Musteranweisung stützen konnte.
Die Rücktrittserklärung galt als rechtzeitig, da die Rücktrittserklärung wegen der Begründung, dass die Fristen "frühestens mit Zugang dieser Belehrung" beginnen, mangelhaft war. Nach Ansicht von Hahn hat das Landgericht den Widerruf für rechtskräftig erklärt. Aufgrund der falschen Anweisung zu Beginn der Periode hatte die Sperrfrist noch nicht angefangen, so dass die Antragsteller ihre Absichtserklärungen zum Abschluß des Kreditvertrages im Feb. 2015 noch zurücknehmen konnten.
Der von der DSL Bank in ihrer Widerspruchsbelehrung benutzte "früheste" Begriff weist den Kunden nicht richtig auf den Anfang der Widerspruchsfrist hin. Er ist nicht vollständig und darüber hinaus missverständlich. Die DSL-Bank kann sich nach Ansicht des Landgerichts nicht auf die rechtliche Fiktion von Musterinstruktionen stützen. Sie weicht vom Inhalt her nicht unwesentlich vom Modell ab, indem sie die Unterpunkte "Widerrufsfolgen" und "Finanzierte Geschäfte" weglässt.
Die DSL Bank hat außerdem den letzen Satz über die Folgen des Widerrufs unterlassen und im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung den für die Finanzdienstleistung notwendigen Satz gemäß Design Note Nr. 6 ("Dies kann zu Ihren vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen führen....") nicht einfügen. Der Widerruf wurde zum Ausübungszeitpunkt weder eingebüßt noch missbraucht.
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