Die FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.4.2015, 8 K 1961/14 (Revision zugelassen) und | mehr..... Die FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.3.2015, 15 K 296/15 E | | mehr..... Schleswig-Holstein, Kurzinfo ASt vom 7.9.2015, Nr. 2015/21 Ärztin oder Arzt vom 7.9.2015/21 | mehr.... ORD Frankfurt am Main, Verfügung vom 17.9.2015, S 2363 A â 34 â Str 212 | mehr.....
Bayrisches Staatsamt für Steuerwesen, Verfügung vom 12.8.2015, S 2334.2.1-98/5 Str 32. | | Mehr.... AFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfos vom 18.5.2015 (ESt 9/2014) und | mehr.... Die FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.2014, 4 K 1182/13 (Berufung eingereicht, Aktenzeichen beim BFH: VI R 69/14) und | mehr..... Kurze Information der Senatsadministration für Finance Berlin vom 16.1.2015, LSt Nr. 1/15 | | mehr.....
BMF-Brief vom 20.1.2015, IV C 5 â S 2360/12/10002; DOK 2014/1134901, HStBl. I S. 143 I S. 143 I | mehr.....
Hallo, ich habe folgende Frage: Zusammen mit zwei weiteren Partnern bin ich Partner einer GbR. Die Kursdauer beträgt in der Praxis in der Praxis in der Regel 1 Jahr, d.h. wir haben die Kosten im Jahr 2016 und die Einnahmen erst im Jahr 2017. Über das Unternehmen: Die GbR wurde im Jahr 2015 aufgesetzt. Die Aktionäre B und C erhalten je 3000 EUR in bar.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2016 der GbR ein Kredit in Hoehe von 6000 EUR gewährt. Mit den Kautionen und dem Kredit wurden 2016 ein Anwaltswechsel von 9000 EUR und eine Lehrergebühr von 7000 EUR bezahlt. Der Aufwand im Jahr 2016 betrug damit 16000 EUR.
Die GbR hatte im Jahr 2016 keine Umsätze. Für das folgende Jahr sind Aufwendungen für einen Lehrer von 7000 EUR + andere Aufwendungen von 5000 EUR geplant. Voraussichtliche Aufwendungen im Jahr 2017 also 12000 EUR. Den Aufwendungen im Jahr 2017 steht ein Umsatz von ca. 70000 EUR aus Mediationen gegenüber.
Nach Angaben unseres Steuerexperten würden diese Kautionen und das Kreditgeschäft im Jahr 2016 bei einem Einkommen von 0 EUR untergehen, da der Schaden nicht durch Umsätze ausgeglichen wird. So hätten wir im Jahr 2016 keine Umsätze und damit auch keine Kosten. 2017 hätten wir niedrige Kosten und einen guten Absatz. Lediglich die Einkommenssteuer 2016 konnte in Form eines kleinen Betrages an den Gesellschafter A zurückgezahlt werden.
Am 26. 12. 2016 hatte die GbR bereits Mediationen mit Erfolg durchlaufen ("Rechnungsbetrag 10000 Euro"). Nach unserem Bericht wird die GbR 2016 keine Rechnung mehr an die Verbraucher stellen können, da das Guthaben erst im Jänner 2017 auf das GbR-Konto eingezahlt wird. Der Aktionär A hat ein Bruttolohn von 23000 EUR pro Jahr (Steuerklasse 1) Lohntarif ca. 2300 EUR pro Jahr.
Inwiefern werden die Einbringung und das Kreditgeschäft des Gesellschafters A behandelt? Ist es sinnvoll, dem Auftraggeber die Faktura über 10000 EUR für 2016 vorzulegen oder ist es sinnvoller, dies 2017 zu tun? Möglicherweise können die Verlustvorträge nicht genutzt werden, wenn kein Gesellschafter über ein negatives Ergebnis verfügt und daher ein Verlustübernahme- und -vortrag nicht möglich ist.
Allerdings geht das Kreditgeschäft nicht unter, wenn zukünftige Erträge zu rechnen sind, dann wird das Kreditgeschäft lediglich zurückgezahlt. Sie würden einem so genannten (oder gleichwertigen) Kapitalkonto 2 bei der GbR gutzuschreiben sein, sofern es sich nicht um die grundlegende und fixe Einzahlung des Anteilseigners handele, die sowieso in der Firma bleibe und erst bei Aufhebung an den Gesellschafter zurückfließe.
Auch die übrigen Beiträge können, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, bei ausreichender Liquiditätsausstattung zurückgezahlt werden. Bleibt man also bei der EÜR, hat sie keinen Einfluß auf das Resultat, ob die Berechnung 2016 oder 2017 erfolgt, wenn das Kapital nicht bis 2017 fließen soll, ist es auch nicht bis 2017 steuerwirksam.
Damit gehen weder das Kredit noch die Kaution ökonomisch unter, die Stellungnahme Ihres Betreuers ist daher nicht nachvollziehbar. "Möglicherweise sind die Verlustvorträge nicht verwertbar, wenn kein Aktionär ein negatives Einkommen hat und somit ein Verlustübernahme- und -vortrag nicht möglich ist. Herzlichen Dank Mit den besten Neujahrsgrüßen für 2017!
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