Hallo, mein Partner und ich haben eine Wohnung besucht. Weil wir in eine andere Ortschaft umziehen und dort noch keinen neuen Job haben (was aber kein Hindernis ist), hat uns der Hausherr eine Bürgschaftserklärung gegeben, die wir von jemandem ausgefüllt haben müssen (inklusive seiner Gehaltsabrechnung). Bei der Garantie werden die aus dem Vermietungsvertrag resultierenden Aufwendungen garantiert (Miete + Kaution), in einer direkt durchsetzbaren Garantie.
Welche Benachteiligungen hätte das für ihn, wenn jemand für uns einsteht? Ist er für immer in dieser Garantie (auch wenn wir bereits einen Job haben, wenn wir im Mai'17 einziehen)? Gelder, Einzahlungen usw. sind für uns kein Hindernis, da wir einen großen Teil des Geldes auf unserem Account haben. Als Garantie gilt prinzipiell eine Mietabsicherung nach § 551 BGB, d.h. diese darf maximal 3 kalte Mieten ausmachen.
Wenn Sie jedoch bereits eine Anzahlung von 2 Mietpreisen leisten, ist der Garant nur für die Höhe der monatlichen Miete verantwortlich. Es wäre etwas anderes, wenn eine Selbstverpflichtung gegeben würde. Danach ist die Haftung des Bürgen unbeschränkt. Dem muss der Hausherr zustimmen. Die Bürgein ist herzlich eingeladen, hier zu unterzeichnen. Sie überweisen die Anzahlung von 3 kalten Mietpreisen und nach einigen Kalenderwochen informiert der Garant den Hausherrn lediglich, dass er "out" ist, da die Obergrenze nach 551 BGB ist.
Solange Sie dort Pächter sind, ist der Garant für den Mietausfall verantwortlich, er kann jedoch nicht feststellen, dass Sie bei Nichtzahlung der Pacht umziehen müssen. Damit du ihn für den Rest seines Lebens quälen kannst, und er würde dich immer wieder verklagt haben, weil du ihm das von dir bezahlte Kapital zurückgegeben hast.
Die Bürgein muss bezahlen, wenn du das nicht hättest. Nun ist es mehr an der Zeit für die Hauswirte, ihre Mandanten auszuwählen.
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