Im Rahmen einer vertraglich festgelegten Bewährungszeit, spätestens jedoch für einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten, kann das Anstellungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Kalenderwochen beendet werden. 4 ) 1 Alle von den Absatz 1 bis 3 abweichenden Vorschriften können tarifvertraglich festgelegt werden. 2 Im Rahmen eines solchen Tarifvertrages finden die divergierenden Vorschriften des Tarifvertrages zwischen nicht an Tarifverträge gebundenen Unternehmern und Unternehmern und Unternehmern in dem Maße Anwendung, in dem ihre Geltung zwischen ihnen abgestimmt worden ist.
5. In einem Einzelvertrag kann eine kürzer als die in Abs. 2 bezeichnete Kündigungsfrist nur dann vorgesehen werden, wenn ein Mitarbeiter auf Zeit in Anspruch genommen wird; dies ist nicht der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis über einen Zeitraum von drei Kalendermonaten hinaus andauert;2. wenn der Dienstgeber normalerweise nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, die ausschlie blich in der Berufsausbildung tätig sind, und die Kündigungsfrist nicht weniger als vier Kalenderwochen beträgt.
2 Bei der Festlegung der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitkräfte mit einer regulären Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Std. mit 0,5 und nicht mehr als 30 Std. mit 0,75 berücksichtigt. 3 Die individuelle vertragliche Regelung von längeren als den in den Absätzen 1 bis 3 festgelegten Fristen wird hierdurch nicht berührt.
Für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Mitarbeiter darf keine nähere Zeitspanne als für die Beendigung durch den Auftraggeber festgelegt werden. Das Alter des Mitarbeiters wird nicht mitgerechnet. Seit 20 Jahren, sieben Monaten bis zum Ende eines jeden Künstlermonats.
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