Studenten, die während des Studienverlaufs nach dem BAföG unterstützt werden, sind regelmässig zur Rückzahlung des Darlehensanteils angehalten. Der Betrag von EUR 10000 ist jedoch limitiert, wenn der Kurs am 5. Mai 2001 begonnen wurde. Der Rückzahlungszeitraum beträgt in der Regelfall fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer und setzt sich aus vierteljährlich anfallenden Teilzahlungen von je 315 EUR zusammen, wobei ein Zuschuss in Gestalt des sogenannten Schüler-BAföG als vollständiger Zuschuss gezahlt wird, weshalb es zu keiner Rückzahlung kommt.
Hat der Begünstigte nur ein niedriges Gehalt, gibt es die Moeglichkeit, die Tilgungsraten zu verschieben. Das ist der Falle, wenn das Ergebnis weniger als 1.070 EUR pro Kalendermonat ausmacht. Diese Summe wird um 535 EUR angehoben, wenn die rückzahlungspflichtige Person geheiratet hat. Pro im Haus lebendem Kinder wird der Beitrag um weitere 485 EUR erhoeht.
Die Zulagen sind nur gültig, wenn sich der Ehegatte oder das Kleinkind nicht in einer nach BAföG oder SGB III finanzierbaren Bildung befindet. Über einen Zahlungsaufschub wird auf Gesuch beim BVA entschieden. Auf den rückzahlbaren Darlehensanteil werden unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Abschläge vorgenommen. Beispielsweise wird auf Gesuch hin ein Skonto von bis zu 50% eingeräumt, wenn die Rückzahlung ganz oder zu einem großen Teil durch eine einzige Einzahlung erfolgen soll.
Das Gesuch ist auch hier beim Bundespensionsamt einzureichen, deren genauer Betrag von der Höhe der Rückzahlung abhängt. Wenn Sie z.B. einen Betrag von EUR 1000 auf einen Streich zurückzahlen wollen, erhalten Sie einen Abschlag von 9 Prozentpunkten, so dass die Auszahlung nur EUR 910 betreffen, obwohl EUR 1000 zurückgezahlt werden.
Die letzte Gewährung dieser Maßnahme erfolgt am 31.12.2012. Liegt der Rückzahlungspflichtige unter den oberen 30% des Abschlussjahres, kann ein Rabatt für besonders gute Leistungen eingeräumt werden. Die Prüfungsstelle teilt dem Bundespensionsamt, das wiederum den Bestand auf dem Rückzahlungsschreiben mitteilt, das Bestehen dieser Bedingung mit. Für besonders schnell erbrachte Leistungen wird dagegen ein pauschaler Abschlag eingeräumt.
Wenn der Begünstigte sein Studienabschluss spätestens vier Monaten vor Ende der maximalen Förderdauer erfolgt, erhält er einen Rabatt von 2560 EUR auf die Rückzahlung. Wenn Sie Ihr Studienabschluss zwei Monaten vor Ende der maximalen Förderdauer erreichen, wird ein Rabatt von 1025 EUR eingeräumt. Die Rückzahlung des Darlehensanteils kann auf Verlangen unterbleiben, wenn der Begünstigte während der Rückzahlungsfrist ein unter 10-jähriges Baby unterrichtet.
Das ist der Falle, wenn der Rückzahlungspflichtige nicht mehr als 18 BAföG einnimmt und weniger als zehn Wochenstunden arbeitet. Am 31. Dezember 2009 wurde die Verordnung über den teilweisen Erlass aufgrund von Kindererziehung letztmals erlassen.
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