Ihre Mini-Jobber können Sie auch einmal um ein Kreditangebot ersuchen. Wenn ein Arbeitnehmer von Ihrem Betrieb ein Betriebsmittelkredit erhalten hat, kann die Vergütung steuer- und beitragspflichtig sein und bei Mini-Jobbern dazu beitragen, dass die 400 ?-Schwelle überschritten wird. Wenn Sie einem Mini-Jobber ein Kredit geben, kommt es in erster Linie auf den Zinssatz an, ob die Kreditvergabe einen finanziellen Nutzen bringt oder ob Sie nicht davon auszugehen haben, dass Ihnen Steuern und Beiträge gezahlt werden.
Seit dem 1. Januar 2008 bewerten Sie den Sachbezug nach der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und den Zinsen, die der Arbeitnehmer an Sie zu entrichten hat. Mit den Einkommensteuerrichtlinien 2008 wurde die Befreiungsgrenze von 2.600 ? aufgehoben. Das BMF hat mit seinem jetzigen Brief die Freistellungsgrenze von der Höhe von 2. 600 wieder einführt.
Das heißt: Wenn Ihr Arbeitnehmer von Ihnen ein Kredit von Ihnen bekommt, der den Wert von 2.600 nicht übersteigt, hat dies keinen steuerbaren Vorteil bei den Zinsen und damit auch keine Vergütung zur Folge. Dies ist nicht der Fall, auch wenn Sie überhaupt keine Zinsen berechnen.
Wenn der Darlehensbetrag größer ist und Ihr Arbeitnehmer das Kredit in Monatsraten zurückzahlt, müssen Sie den Hauptvorteil nicht mehr besteuern, wenn die verbleibende Darlehensschuld unter den Wert von 2.600 ? fällt. Wenn der Arbeitnehmer ein Kredit in Anspruch nimmt, der die Befreiungsgrenze überschreitet, sollten Sie ihn mit dem Marktzins zinsen. Auch dann führt das Kreditgeschäft nicht zu einem monetären Vorzug.
Die Sachleistung wird als Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem tatsächlichen Zinssatz bemessen, den der Arbeitnehmer bezahlen muss. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist der von Ihnen bei Vertragsabschluss vereinbarte Zins maßgebend. Ausnahmen: Sie haben einen flexiblen Zins festgelegt. Tipp: Auch wenn es um einen monetären Nutzen geht, muss dies nicht das "Ende" für die 400-?-Arbeitslosigkeit bedeuten:
Wenn die Kreditvergabe zum Geschäft Ihres Unternehmensbereichs ( "Bank") dazugehört, können und müssen Sie den Jahresabschlag von 1.080 Euro einkalkulieren. Beträgt die aus dem Zinsenvorteil resultierende Vergütung weniger als 1.080 pro Jahr, können Sie diese unterlassen. Wenn die Kreditvergabe nicht zum Geschäftsbereich Ihres Unternehmen passt, müssen und dürfen Sie die maximale Befreiungsgrenze von monatlich 44 ? einhalten.
Zur Vereinfachung können Sie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Dt. Bank bekannt gegebenen, letztgültigen effektiven Zinssätze verwenden, um zu beurteilen, ob ein marktüblicher Zins vorliegt, und daraus einen Abzug von 4% vorzunehmen. Der jeweilige Zins ist im Netz unter der Adresse www.bundesbank.de/statistik/statistik, hier unter der Rubrik "EWU-Zinsstatistik Zinsstatistik" und dort in der tabellarischen Übersicht abschließend unter "Neugeschäft" zu errechnen.
Ihre Firma vergibt einem Mini-Jobber ein Kredit über 4000 zu einem monatlichen Effektivzinssatz von 2% pro Jahr mit einer Laufzeiten von 2 Jahren. Die Sachleistung für den Arbeitnehmer beläuft sich somit auf 3,57% (5,57% - 2%). Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 11,9 (3,57% von 4000 ? : 12).
Fazit: Da die Befreiungsgrenze von 44 pro Monat nicht unterschritten wird (siehe oben), können Sie den Vorteil Steuer und Sozialversicherung frei lassen und müssen ihn nicht in die Bezahlung des Mini-Jobbers aufnehmen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum