Für viele Ärzte ist die "eigene Praxis" sowohl das erklärte Berufsziel, die Grundlage des ökonomischen Erfolges als auch die Lebensgrundlage. Gerade in diesem Zusammenhang haben sich jedoch die "wirtschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen" grundsätzlich verändert. Negative Faktoren wie lange Werktage, Einkommensunsicherheit und das Anlagerisiko bremsen die nächste Generation. Auch unter dem Eindruck der derzeitigen gesundheitspolitischen Situation gibt es vielversprechende Möglichkeiten, ein sicheres und weit überdurchschnittliches Arbeitseinkommen zu erwirtschaften.
In Zukunft werden sich niedergelassene Ärzte durchsetzen, die einerseits über die notwendigen beruflichen Qualifikationen und andererseits über betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie unternehmerisches Handeln verfügen. Aus Ärzten werden Unternehmer, für die ein gesamtheitliches Finanzierungskonzept im Sinne des Business Practice Managements von besonderer Wichtigkeit ist.
In der neuen Ausgabe: Die steuerartspezifische Berücksichtigung in den ersten beiden Besteuerungsvolumen von Gesellschaften wird in diesem Volumen durch eine Steuerplanungsanalyse ergänzt. Im dritten Teil werden die Rechtsvorschriften nicht nach ihrer Rechtsform bewertet, sondern nach den Merkmalen zusammengefasst, insofern als sie bei betrieblichen Entscheiden zu berücksichtigen sind und in welcher Form sie das Unternehmertum beeinflussen.
Dabei werden Entscheide berücksichtigt, die für die steuerliche Planung eines Unternehmen von besonderer Bedeutung sind: Gesellschaftsform, Investitions-, Finanzierungs-, Steuerbilanz-Politik sowie die Wahl des nationalen und internationalen Standortes. Das Buch richtet sich an diejenigen, die sich für den Einfluß der Steuer auf unternehmerische Entscheide interessier. Die für die Steuergestaltung erforderlichen Grundkenntnisse werden aufbereitet.
Die Widerrufsbelehrung für einen Immobilienkreditvertrag vom 16. Februar 2012 ist nach Ansicht des Landgerichts Ravensburg mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 O 21/18 - nicht in Ordnung. Mit der unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Klausel erweckt ein Kreditnehmer den falschen Anschein, dass er nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftigen Ansprüchen verrechnen kann.
Im BGH-Urteil vom 20.03.2018 - II ZR 309/16 -) hat der BGH die Verrechnungsklausel vom BGH für nicht zulässig erklärt. Nun setzt das Bezirksgericht dieses BGH-Urteil auf den Darlehensverzicht um und hält die Bestimmung für eine unerlaubte Beeinträchtigung des Widerspruchs. "Mit dem Urteil des Landgerichts Ravensburg wird der Widerrufsjoker wiederbelebt.
Die Aufrechnungssperre ist in fast allen Allgemeinen Handelsbedingungen der Kreditinstitute und Skibanken verankert, kennt der Hamburgische Rechtsanwalt Peter Cock von HAHN Anwälte. "â??Mit diesem neuen Rechtsargument werden viele Konsumenten in der Lage sein, sich von ihrem Ã?berteuerten Kredit zu verabschieden und ihn zu niedrigen Zinsen zurÃ?ckzukaufen. Selbst in erster Instanz verloren gegangene Verfahren können mit diesem Verfahren umgedreht und unter bestimmten Voraussetzungen im Berufungsgericht durchgesetzt werden", sagt Rechtsanwalt Hahn.
Die HAHN von Rechtsanwälten stellt allen interessierten Konsumenten eine kostenlose Prüfung der Widerspruchsmöglichkeit eines Autocredits zur Verfügung. Das Unternehmen ist seit mehreren Jahren unter anderem auf den Widerruf von Krediten ausgerichtet und hat bereits mehrere tausend Konsumenten beim Widerruf von Immobilienkrediten durchgesetzt. Häufig endet der Streitfall mit einer Einigung. Nichtsdestotrotz hat HAHN von Rechtsanwälten in Widerrufsverfahren bereits mehr als 50 Positivurteile für Konsumenten erstattet und wird hier deutschlandweit die zurzeit am erfolgreichsten arbeitende Anwaltskanzlei nachweisen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum