Erwirbt der Mitarbeiter durch ein solches Betriebsmittelkredit Zinsleistungen, sind diese steuerpflichtig. Nicht zu den Arbeitgeberkrediten gehören: Lohnzuschüsse als Lohn (nicht als Arbeitgeberkredite nur bei abweichender Regelung der Lohnbedingungen). Reales Darlehen. Reales Darlehen ist nicht erwünscht.
Die Löhne fließen nicht, sondern nur die Löhne. Zinsleistungen, die der Mitarbeiter durch Arbeitgeberkredite erlangt, sind Sachleistungen. Diese sind als solche zu besteuern, wenn am Ende der Lohnzahlungsperiode der Betrag der noch nicht zurückgezahlten Darlehen 2.600 Euro überschreitet. Berechnete Werte und Grenzen: Sachleistungen sind von der Einkommensteuer ausgenommen, wenn die Sachleistung 44 (inkl. MwSt.) pro Kalendermonat nicht überschreitet.
Der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteil eines Arbeitgeberdarlehens ergibt sich nur, wenn die vom Mitarbeiter zu zahlenden Zinsen unter dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Marktzinssatz liegen. Dabei ist zu differenzieren zwischen einer Wertung nach 8 Abs. 2 Escort (Arbeitgeber ist kein "Finanzunternehmen") und einer Wertung nach 8 Abs. 3 Escort (Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"). Wenn der Unternehmer mit gewährten Darlehen (Industrieunternehmen, Handelsbetrieb, Wirtschaftsunternehmen, d.h. kein "Finanzunternehmen") nicht "handelt".
sofern der Auftraggeber Darlehen derselben Gattung und - mit Ausnahmen des Zinsniveaus - zu denselben Bedingungen (insbesondere die Darlehenslaufzeit, die Zinsbindungsdauer, den Fälligkeitszeitpunkt der Zinsbindung, den Rückzahlungsausgleich ) vorwiegend an Dritte außerhalb der Gesellschaft gewährt und der Fremdkapitalvorteil nicht zu einem Pauschalsatz nach 40 Stockwerkeigentum liegt. Dies gilt daher nur für Kreditinstitute oder "Finanzunternehmen". Die Höhe des geldwerten Vorteils ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz für Vergleichsdarlehen am Verkaufsort und dem im jeweiligen Anwendungsfall vereinbarten zins.
Eine Kreditvergabe ist dann vergleichsweise, wenn sie im Wesentlichen dem Arbeitgeberkredit in Bezug auf die Art des Kredits (z.B. Wohnungsbaudarlehen, Konsumentenkredit/Ratenkredit, Überziehung), die Kreditlaufzeit und die Duration der Zinsbindung des Kredits auffällt. Wird die Zinskondition des gleichen Kreditvertrages nach Ende der Zinsbindungsfrist erneut festgelegt, muss der Zinsenvorteil erneut berechnet werden. Die Basis für den festgestellten Mietvorteil muss der Auftraggeber als Dokumente für das Gehaltskonto aufbewahren.
Zur Vereinfachung können zur Bestimmung des Referenzzinssatzes die bei Vertragsschluss jüngst von der Dt. Bank bekannt gemachten effektiven Zn. - also die gewogenen Durchschnittszinsen - verwendet werden. Bei Verwendung dieser Sätze für Bewertungszwecke kann ein Diskont von 4% angesetzt werden. Beispiel: Die Berechnung des kalkulatorischen Einkommens erfolgt gemäß der rechten oder linken Tabellenspalte.
Somit ist der Auftraggeber ein Kreditanstalt. Die Bemessung des Vermögensvorteils erfolgt auf der Grundlage der Differenz zwischen dem in der Preisdarstellung der kontoverwaltenden Zweigniederlassung des Kreditinstitutes ausgewiesenen Effektivzins, vermindert um 4%, den der Auftraggeber Dritten Endverbrauchern im allgemeinen Geschäftstransaktionen für Kredite einer vergleichbaren Art (Referenzzins) zur Verfügung stellt, und dem im jeweiligen Anwendungsfall vereinbarten Sollzinssatz.
Für die Ermittlung der Sachleistung kann ein Zuschuss von 1.080 pro Jahr (Rabatt gemäß Paragraph 3 EStG) herangezogen werden. Die Rabattierung entfällt, wenn der Auftraggeber nur Darlehen an verbundene Unternehmungen vergibt (H 7. 3; offizielle Angaben zu den Lohnsteuerrichtlinien). Wenn der Vermögensvorteil aus der Gewährung eines unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehens auf Wunsch des Auftraggebers mit einem Pauschalsatz nach 40 EWStG besteuert wird, ist der Zinsenvorteil nach Maßgabe von acht Absatz zwei EWStG zu bewerten.
Dies trifft auch dann zu, wenn der Auftraggeber Darlehen vorwiegend an Dritte außerhalb der Gesellschaft gewährt. Beispiel: Das Kreditunternehmen gewährt im allgemeinen Geschäft mit Drittkunden Darlehen der gleichen Gattung zu einem Effektivzins von 4,5 vH. Für Vergleichskredite am Point of Sale wurde der nachweislich günstige Zins im Netz mit 4 Prozent (bei einer Direktbank) berechnet.
Der Kreditgeber stellt einen Steuerantrag nach 40 Abs. I S. I Nr. I EStG. Der geldwertertrag wird wie folgt bewertet: Somit liegt der monetäre Nutzen im Jahr 3.000 ? (2% von 150.000 ?). Die Zinsvorteile des Mitarbeiters können mit einem Pauschalbetrag bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1000 versteuert werden (nur wenn das Limit nicht bereits an anderer Stelle im Laufe des Kalenderjahres aufgebraucht worden ist).
Die Pauschalsteuer deckt nur den Zinsenvorteil aus einem Teilkreditbetrag von EUR 5. 000 (2% von EUR 5. 000 sind EUR 1.000). Die Zinsvorteile aus dem verbleibenden Kreditbetrag von 100.000 sind einzeln zu besteuern. Wenn das Darlehen getilgt wird, muss der kalkulatorische Ertrag für die verbleibende Verbindlichkeit erneut berechnet werden.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum